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Leitungssystem; Allgemeine Hinweise; Brandschutz; Luftdichte Gebäudehülle - Viessmann VITOVENT 200-C Typ WO1C Planungsanleitung

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Planungshinweise Vitovent 300-F
250
200
150
100
50
0
0
500
Heizleistung in W

Leitungssystem

Für den Betrieb mit dem hydraulischen Nachheizregister empfehlen
wir das gesamte Leitungssystem der Lüftung wärmegedämmt aus-
zuführen, auch innerhalb der wärmegedämmten Gebäudehülle.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Zuluft mit den berechneten Tem-
peraturen in die Räume eingeblasen wird.
11
Planungshinweise für alle Lüftungsgeräte

11.1 Allgemeine Hinweise

■ Zentrale Lüftungsgeräte dürfen nur in einer abgeschlossenen
Wohneinheit eingesetzt werden, z. B. Einfamilienhaus oder Woh-
nung.
■ Die Lüftungsgeräte können nur über eine Bedieneinheit bedient
und gesteuert werden, sodass nur in einer Wohneinheit die Lüf-
tung an das Nutzungsverhalten angepasst werden kann.
■ Die Be- und Entlüftung mehrerer Kleinwohnungen oder Apparte-
ments ist gemäß Wärmeschutzverordnung nicht gestattet.

11.2 Brandschutz

Im Einfamilienhaus bestehen in Deutschland keine besonderen
Anforderungen an den Brandschutz (Höhe der oberen Geschossde-
cke < 7 m).
Bei der Durchdringung von Brandschutzabschnitten und Brandwän-
den in Gebäuden mit mehr als 2 Stockwerken die DIN 4102 beach-
ten (Brandschutzklappen, Schachtausbildung).
11.3 Luftdichte Gebäudehülle
Der Richtwert für den Luftwechsel in Wohngebäuden beträgt 0,5.
Dies bedeutet, dass die gesamte Luftmenge im Gebäude alle 2
Stunden ausgetauscht wird.
Um über die Einstellungen am Lüftungsgerät einen definierten Luft-
wechsel sicherzustellen, muss die Gebäudehülle möglichst dicht
sein.
Eine dichte Gebäudehülle kann durch den „Blower-Door-Test" nach-
gewiesen werden. Bei diesem Test erzeugt ein Ventilator eine Druck-
differenz von 50 Pa (0,5 mbar) zwischen dem Inneren und dem
Äußeren des Gebäudes.
VIESMANN
64
(Fortsetzung)
A
B
C
D
E
1000
1500
2000
2500
Vorlauftemperaturen des Heizkreises A1/HK1
A 30 °C
B 35 °C
C 40 °C
D 45 °C
E 50 °C
3000
Weitere Anforderungen an das Leitungssystem: Siehe Planungsan-
leitung „Luftverteilsystem".
■ Die Lüftungsgeräte sind nicht für gewerblich genutzte Räume aus-
gelegt, z. B. Restaurant, Ladengeschäft usw.
■ Der Einsatz als Lüftung für Schwimmbäder, Garagen oder Sonder-
räume ist nicht zugelassen.
■ Bestimmungsgemäße Verwendung beachten: Siehe Seite 70.
Für den Brandschutz müssen die Richtlinien der jeweils gültigen
Landesbauordnung beachtet werden.
Bei Wohnungslüftungs-Systemen mit Wärmerückgewinnung ist nach
EnEV ein Luftwechsel ≤ 1,5 anzustreben.
Die exakte Berechnung der erforderlichen Luftvolumenströme muss
gemäß DIN 1946-6 oder den nationalen Richtlinien durchgeführt
werden.
VITOVENT

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