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Meldepflicht Von Betriebswasseranlagen; Anforderungen An Das Bedienpersonal; Allgemeine Informationen; Gewährleistung Und Haftung - dehoust CONNECT series Installations- Und Inbetriebnahmeanleitung

Sts/hybridanlage
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Unbefugte Personen (z. B. Kinder) von der Anlage fernhalten.

1.8. Meldepflicht von Betriebswasseranlagen

Alle Betriebswasseranlagen sind bei der Inbetrieb- sowie Außerbetriebnahme gemäß §13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung
bei der zuständigen Behörde (untere Wasserbehörde, Bauamt, Gesundheitsamt) meldepflichtig.
Verwenden Sie hierzu den DEHOUST-Meldebogen für Betriebswasseranlagen (siehe Anhang).

1.9. Anforderungen an das Bedienpersonal

Diese STS/Hybridanlage CONNECT darf nur von Personen montiert, in Betrieb genommen, instand gehalten und außer Be-
trieb genommen werden, die dafür ausgebildet, eingewiesen und befugt sind. Gegebenenfalls kann die Schulung durch Beauft-
ragung des Herstellers/Lieferanten durch den Betreiber erfolgen. Schulungen an der Anlage dürfen nur unter Aufsicht von
technischem Fachpersonal durchgeführt werden. Die jeweiligen Befugnisse des Personals sind vom Betreiber in Form einer
Betriebsanweisung klar festzulegen. Darüber hinaus sind für folgende Tätigkeiten besondere Qualifikationen erforderlich:
Arbeiten an der elektrischen Ausstattung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Montage-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden.
Die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind zu beachten.

2. Allgemeine Informationen

Die Anleitung ist Teil der genannten Baureihen und Ausführungen. Die Anleitung beschreibt den sachgemäßen und sicheren
Einsatz in allen Betriebsphasen. Das Typenschild nennt die Baureihe und -größe, die wichtigsten Betriebsdaten und die Serien-
nummer. Zwecks Aufrechterhaltung der Gewährleistungsansprüche im Schadensfall ist unverzüglich der Vertragshändler unter
Angabe des Aufstellortes sowie der Seriennummer des Gerätes zu benachrichtigen.
2.1. Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen der Firma DEHOUST. Gewährleistungs-und Haftungs-
ansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der STS/Hybridanlage CONNECT
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der STS/Hybridanlage CONNECT
Nichtbeachten der Hinweise in der Anleitung bezüglich Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung
und Instandhaltung der STS/Hybridanlage CONNECT
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der STS/Hybridanlage CONNECT
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
2.2. Gesetzliche Gewährleistungspflicht (Auszug)
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB.
Innerhalb der Garantiezeit beseitigt DEHOUST kostenlos Funktionsstörungen, die auf Fabrikations- oder Materialfehler zurück-
zuführen sind. Dies umfasst sämtliche Störungen, die trotz nachweislich vorschriftsmäßiger Installation, sachgemäßem Betrieb
und Beachtung der Betriebs- und Installationsanleitungen, auftreten.
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