Herunterladen Diese Seite drucken

Austria Email KDO 302 Handbuch Seite 6

Werbung

Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung
Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Republik
Österreich, sowie der EU.
1. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen durch den Produzenten (im
folgenden Prod. genannt) ist die Vorlage der bezahlten Rechnung für den Ankauf des
Gerätes, für welches die Garantieleistung in Anspruch genommen wird, wobei die
Identität des Gerätes hinsichtlich Type und Fabrikationsnummer aus der Rechnung
hervorgehen muss und vom Anspruchswerber nachzuweisen ist.
2. Der Zusammenbau, die Aufstellung, der Anschluss und die Inbetriebnahme des
beanstandeten Gerätes müssen soweit gesetzlich bzw. wie in der Montageund
Bedienungsanleitung vorgeschrieben – durch einen konzessionierten Elektrofachmann
bzw. Installateur unter Beachtung aller hierfür erforderlichen Vorschriften erfolgt sein.
3. Der Raum in dem das Gerät betrieben wird, muss frostfrei sein. Die Montage des
Gerätes hat an einem Ort zu erfolgen, mit dem billigerweise zu rechnen ist, d.h. das
Gerät muss für den Fall einer notwendigen Wartung, Reparatur und eventuellen
Austausch problemfrei zugänglich sein. Bei Aufstellung, Montage und Betrieb des
Warmwasserbereiters an ungewöhnlichen Orten (z.B. Dachböden, Wohnräume mit
wasserempfindlichen Böden, Abstellräumen usw.), ist eine eventueller Wasseraustritt
zu berücksichtigen und damit eine Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten des
austretenden Wassers vorzusehen, um damit Sekundärschäden im Sinne der
Produkthaftung zu vermeiden.
4. Nicht zu Inanspruchnahme der Gewährleistung und Garantie führen: Nicht
ordnungsgemäßer Transport, normale Abnützung, vorsätzliche oder fahrlässige
Beschädigung, Gewaltanwendung jeder Art, mechanische Beschädigung oder
Schäden durch Frost oder durch auch nur einmalige Überschreitung des am
Leistungsschild angegebenen Betriebsdruckes, Verwendung einer nicht der Norm
entsprechenden
Speicheranschlussgarnitur
Gebrauchsarmaturen.
Farbunterschiede, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch
Nichtbeachtung
Installationsanleitung), Schäden durch äußeren Einfluss, Anschluss an falsche
Spannung,
Korrosionsschäden
Trinkwassergenuss geeignet – Wässern entsprechend der nationalen Vorschriften,
(zum Beispiel der Österreichischen Trinkwasserverordnung TWV - BGBl. II Nr.
304/2001),
natürliche
Blitzschlag,
Fremdkörpereinschwemmungen oder elektrochemische Einflüsse (zum Beispiel:
Mischinstallationen), Nichtbeachtung der Planungsunterlagen, nicht rechtzeitige und
dokumentierte
unsachgemäße Reinigung und Bedienung, sowie solche Abweichungen von der Norm,
die den Wert oder die Funktionsfähigkeit des Gerätes nur geringfügig mindern.
Grundsätzlich sind auch alle Vorschriften entsprechend der ÖNORM B 2531 oder DIN
1988 (EN 806) oder den entsprechenden nationalen Vorschriften und Gesetzen zu
befolgen.
5. Im
Falle
einer
Kundendienststelle des Produzenten zu melden. Diese behält sich die Entscheidung
vor, ob ein mangelhafter Teil ersetzt oder repariert werden soll bzw. ob ein
mangelhaftes Gerät gegen ein gleichwertiges mangelfreies Gerät ausgetauscht wird.
6
Anschlussgarnitur
sowie
Bruch
der
Montage-
Kalksteinbildung,
Überspannung,
Erneuerung
der
berechtigten
oder
ungeeigneter
von
Glas-
und
und
Bedienungsanleitung
in
Folge
von
Wassermangel,
Stromausfall,
oder
eingebauten
Reklamation
nicht
und
nicht
Kunststoffteilen,
(Bedienungs-
aggressiven
Feuer,
andere
höhere
Schutzanode,
ist
diese
der
funktionsfähiger
funktionsfähiger
eventuelle
und
nicht
zum
Hochwasser,
Gewalten.
fehlende
oder
nächstgelegenen

Werbung

loading