Erst-Inbetriebnahme
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Erst-Inbetriebnahme
7.1
Allgemeines
A GEFAHR!
Unsachgemäße Inbetriebnahme des Gas-
Brennwertkessels kann zur Beschädigung
der Heizungsanlage und damit zur
Gefährdung von Personen führen.
Die Inbetriebnahme des Gas-Brennwert-
kessels darf nur von einer autorisierten
Fachfirma ausgeführt werden.
Dokumentieren Sie die geleisteten Inbetriebnahmear-
beiten mit Umfang und Datum im Inbetriebnahmepro-
tokoll (Kapitel PROTOKOLLE auf Seite 61).
7.2
Voraussetzungen
Vor dem Füllen muss die Anlage gründlich mit unbehan-
deltem Leitungswasser gespült worden sein.
Nur bei GB112-19:
In die Zuleitung zum externen Ausdehnungsgefäß
ist bauseits ein Füll- und Entleerhahn zu instal-
lieren.
Die Verkleidung des Gas-Brennwertkessels ist
abgenommen.
Als Spezialwerkzeuge benötigen Sie:
l
ein Druckmessgerät zur Ermittlung des
Gasdruckes,
l
einen Schlauch mit T-Stück,
l
ein Messgerät mit einer Mindestauflösung von 1 µA
zur Ermittlung des Ionisationsstroms.
7.3
Betriebsbereitschaft vorbereiten
7.3.1
Heizungsanlage mit Wasser füllen
A WARNUNG!
Ungeeignetes Heizungswasser fördert die
Schlamm- und Korrosionsbildung.
Dies kann zu Funktionsstörungen und zur
Beschädigung des Wärmetauschers führen.
Verwenden Sie zum Füllen der Anlage
ausschließlich unbehandeltes Leitungs-
wasser.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Montage- und Wartungsanweisung Logamax plus GB112-11/19 • Ausgabe 02/2000
Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de
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