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Symbolerklärung und Sicherheitshinweise
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Symbolerklärung und Sicherheitshinweise
1.1
Symbolerklärung
Warnhinweise
Warnhinweise im Text werden mit einem Warndreieck
gekennzeichnet.
Zusätzlich kennzeichnen Signalwörter die Art und
Schwere der Folgen, falls die Maßnahmen zur Abwen-
dung der Gefahr nicht befolgt werden.
Folgende Signalwörter sind definiert und können im vorliegenden Doku-
ment verwendet sein:
• HINWEIS bedeutet, dass Sachschäden auftreten können.
• VORSICHT bedeutet, dass leichte bis mittelschwere Personenschä-
den auftreten können.
• WARNUNG bedeutet, dass schwere bis lebensgefährliche Perso-
nenschäden auftreten können.
• GEFAHR bedeutet, dass schwere bis lebensgefährliche Personen-
schäden auftreten werden.
Wichtige Informationen
Wichtige Informationen ohne Gefahren für Menschen
oder Sachen werden mit dem nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet.
Weitere Symbole
Symbol
Bedeutung
▶
Handlungsschritt
Querverweis auf eine andere Stelle im Dokument
•
Aufzählung/Listeneintrag
–
Aufzählung/Listeneintrag (2. Ebene)
Tab. 1
4
1.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
Hinweise für die Zielgruppe
Diese Bedienungsanleitung richtet sich an den Betreiber der Heizungs-
anlage.
Die Anweisungen in allen Anleitungen müssen eingehalten werden. Bei
Nichtbeachten können Sachschäden und Personenschäden bis hin zur
Lebensgefahr entstehen.
▶ Bedienungsanleitungen (Wärmeerzeuger, Heizungsregler, usw.) vor
der Bedienung lesen und aufbewahren.
▶ Sicherheits- und Warnhinweise beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Brennstoffzellen-Heimkraftwerk darf nur zur Gewinnung von elektri-
scher Energie, zur Erwärmung von Heizwasser und zur Warmwasserbe-
reitung verwendet werden.
Die Einspeisung der elektrischen Energie erfolgt zwingend in ein Nieder-
spannungsnetz mit 230 V Wechselspannung.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß. Daraus resultie-
rende Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
Verhalten bei Gasgeruch
Bei austretendem Gas besteht Explosionsgefahr. Beachten Sie bei Gas-
geruch die folgenden Verhaltensregeln.
▶ Flammen- oder Funkenbildung vermeiden:
– Nicht rauchen, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen.
– Keine elektrischen Schalter betätigen, keinen Stecker ziehen.
– Nicht telefonieren und nicht klingeln.
▶ Gaszufuhr an der Hauptabsperreinrichtung oder am Gaszähler sper-
ren.
▶ Fenster und Türen öffnen.
▶ Alle Bewohner warnen und das Gebäude verlassen.
▶ Betreten des Gebäudes durch Dritte verhindern.
▶ Außerhalb des Gebäudes: Feuerwehr, Polizei und das Gasversor-
gungsunternehmen anrufen.
Lebensgefahr durch Vergiftung mit Abgasen
Bei austretendem Abgas besteht Lebensgefahr. Beachten Sie bei be-
schädigten oder undichten Abgasleitungen oder bei Abgasgeruch die
folgenden Verhaltensregeln.
▶ Wärmeerzeuger ausschalten.
▶ Fenster und Türen öffnen.
▶ Gegebenenfalls alle Bewohner warnen und das Gebäude verlassen.
▶ Betreten des Gebäudes durch Dritte verhindern.
▶ Zugelassenen Fachbetrieb benachrichtigen.
▶ Mängel sofort beseitigen lassen.
Inspektion und Wartung
Fehlende oder mangelhafte Reinigung, Inspektion oder Wartung kann zu
Sach- und/oder Personenschäden führen bis hin zur Lebensgefahr.
▶ Arbeiten nur von einem zugelassenen Fachbetrieb ausführen lassen.
▶ Mängel sofort beseitigen lassen.
▶ Heizungsanlage einmal jährlich von einem zugelassenen Fachbetrieb
inspizieren lassen und erforderliche Wartungs- und Reinigungsarbei-
ten durchführen lassen.
▶ Wärmeerzeuger mindestens alle zwei Jahre reinigen lassen.
▶ Wir empfehlen, einen Vertrag über eine jährliche Inspektion und eine
bedarfsorientierte Wartung mit einem zugelassenen Fachbetrieb ab-
zuschließen.
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