sicher. Im weiteren ist sichergestellt, dass das vertikale Eindringen
oder in Schräglage bis 60° fallendem Wasser verhindert wird.
4. Die Maschine muss so platziert sein, dass die Kühlluft ohne
Behinderung in die Kühlluftkanäle ein- bzw. aus den Kanälen
austreten kann. Es ist notwendig darauf zu achten, dass in die
Maschine keine mechanischen, insbesondere Metallpartikel (z.B.
beim Schleifen) angesaugt werden.
5. Der Bedienungsgriff ist nur zum Herumfahren bestimmt, er ist nicht
zum Anheben der Maschine dimensioniert.
6. Bei Überhitzung der Maschine wird automatisch das Schweißen
unterbrochen.
7. Jegliche Eingriffe in die elektrische Anlage, ebenso Reparaturen
(Demontage des Netzsteckers, Sicherungsaustausch), darf nur eine
berechtigte Person ausüben.
8. Die Schweißtechnik ist für eine Netzspannung von 3x400 V, mit
einer Toleranzspanne von ± 15% konstruiert.
9. Der Netzstecker muss der betreffenden Netzspannung entsprechen.
10.
Die Steuerkreise, der Gasvorschub und die Gaserhitzung ist
mit einer Röhrensicherung gesichert. Verwenden Sie nur die auf
dem Typenschild angegebenen Werte.
11.
Es ist notwendig bei der Schweißmaschine einmal alle 6/12
Monate eine periodische Fristrevision nach einschlägigen Normen
durch einen beauftragten Mitarbeiter durchgeführt wird.
12.
Die
Industrieräumlichkeiten ausgerichtet. Für die Nutzung in anderen
Räumen können entsprechende Sondermaßnahmen existieren
(siehe EN 55011 (CISPR 11) – Art 2, classe A).
13.
Stabilität der Maschine ist für kippen bis 10 ° gewährleistet,
wenn die folgenden Bedingungen bebachtet sind:
Auf der Plattform muss die Gasflasche gut verankert sein und kann
max. eien Höhe von 0,9m haben
Die Maschine muss gegen Wegrollen gesichert werden
Die Vorschubeinheit darf nicht an den Generator aufgesetzt werden.
14.
Es ist notwendig die Maschine zu schützen vor:
Feuchtigkeit und Regen
Mechanischer Beschädigung
Zugluft und evtl. Ventilation benachbarter Maschinen
ALFA IN a.s. ©
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Entstörung
der
Schweißmaschine
ist
auf
www.alfain.eu