Mängel, Nichterfüllen der Pflichten des Inhabers/ Benutzers, durch
seine Unerfahrenheit oder verminderte Fähigkeiten, Nichterfüllen
der in der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegebenen
Vorschriften, Benutzung der Maschine zu Zwecken, zu denen sie
nicht geeignet ist, durch Überlastung der Maschine, wenn auch nur
vorübergehende, - entstanden sind. Bei der Maschinenwartung
müssen ausschließlich Orginalersatzteile des Herstellers verwendet
werden.
5. In der Garantiezeit sind auf der Maschine keinerlei Anpassungen
oder Veränderungen gestattet, die eine Auswirkung auf die
Funktionalität einzelner Maschinenbestandteile haben können.
6. Ansprüche aus der Garantie müssen unverzüglich nach Feststellen
des Produktions- oder Materialmangels geltend gemacht werden,
und zwar beim Hersteller oder Verkäufer.
7. Falls bei der Garantiereparatur ein defektes Teil ersetzt wird, geht
das Eigentum des defekten Teiles an den Hersteller über.
8. Als die Garantiekarte dient das Kaufdokument (Rechnung), auf dem
ist die Seriennummer der Maschine.
GARANTIE- UND NACHGARANTIEREPARATUREN
1. Garantiereparaturen führen Hersteller oder von ihm autorisierte
Serviceorganisationen durch.
2. Auf ähnliche Weise wird auch im Falle der Nachgarantiereparaturen
verfahren.
ELEKTROABFALLENTSORGUNG
23.
Dieses
Begleitdokumenten bedeutet, dass benutzte elektrische
und elektronische Produkte nicht in den üblichen
Kommunalabfall beigegeben werden können.
FÜR ANWENDER IN DEN EU - LÄNDERN
Wollen Sie elektrische und elektronische Geräte entsorgen, verlangen Sie
die nötigen Informationen von ihrem Verkäufer oder Lieferanten.
ALFA IN a.s. ©
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Symbol
auf
den
Produkten
und/oder
www.alfain.eu