Allgemeine Hinweise
1.9 - INSTALLATIONS-HINWEISE
ALLGEMEINE HINWEISE
ACHTUNG!
Installation, Montage und Erstbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen und
nach den bestehenden Vorschriften und
technischen Regelnerfolgen.
Der Einbau der Feuerungsanlage muß in
jedem Fall durch die örtliche Baubehörde
genehmigt werden.
Bei Aufstellung der Gas-Brennwert-Heizkessel
sind die bauaufsichtlichen Bestimmungen
u.a.bezüglich der Heizraumgröße, der Be- und
Entlüftung und des Kaminanschlusses zu
erfüllen.
Vor der Installation ist die Stellungnahme des
Gasversorgungsunter-nehmens und des Bezirks-Schorn-
steinfegers einzuholen.
Auf Grund unterschiedlicher und voneinander abweichender
Vorschriften in den einzelnen Bundesländern wird vor der
Kesselinstallation eine Rücksprache mit den zuständigen
Behörden empfohlen.
Für die Ausrüstung, Prüfung und Schaltung der Gesamtanla-
ge sind die Festlegungen der TRD sowie die einschlägigen
Heizungsnormen,z.B. DIN 4751, Teil 1 und 2, maßgebend.
Unabhängig hiervon sind Anlagen nach DIN 4751, Teil 2, die
von den genannten Heizungsnormen abweichen, zu einer
sicherheitstechnischen Überprüfung unter den gegebenen
Betriebsbedingungen bei der zustän-digen technischen
Überwachungsorganisation anzumelden.
Es sind allgemein die sicherheitstechnischen Grundsätze und
Richtlinien zu beachten, u.a. die technischen Regeln für Gas-
Installation (DVGW-TRGI) und die Bestimmungen der Heizan-
lagenverordnung (Heiz.Anlagen V.), Heizungsbetriebsverord-
nung (Heiz.Betr.V.) und Feuerungsverordnung Feu.V.).
Darüber hinaus müssen folgende Vorschriften und Richtli-
nien beachtet werden:Landesvorschriften, Bauordnungen
und die Feuerungsverordnung.
ACHTUNG!
Bei Installation der MODULEX Gas-Brenn-
wertkessel in den Staaten Östereich und
der Schweiz gelten die vergleichsweisen
und einschlägigen Landesvorschriften
sowie Bau- und Feuerungsverordnungen.
Die Installation und Wartung müssen unter Beachtung der
geltenden Vorschriften und Richtlinien entsprechend den
Anweisungen des Herstellers durch eine zugelassene,
qualifizierte Installationsfirma erfolgen.
Die Installation für Trinkwar mwasserbereiter muss
ausschließlich mit Trinkwasser-geeignetem Material (Hähne,
Rohre, Fittings) ausgeführt werden.
Die Installations- und Betriebsanweisung ist ein fester
Bestandteil des Gas-Brennwertkessels mit wichtigen
Hinweise zur Sicherheit, von Installation, Gebrauch und
Wartung und des Heizkessels und muß vom Betreiber der
Heizungsanlage jederzeit zugänglich an einem sicheren Ort
aufbewahrt werden.
Es ist eine Betriebsanweisung für die
Gesamt-anlage zu erstellen und an gut
sichtbarer Stelle in dauerhafter Ausführung
im Heizraum anzubringen.
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BESONDERE HINWEISE!
Installation, Montage und Erstinbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen
und nach den bestehenden Vorschriften und
technischen Regeln erfolgen.Bei Installation
der Gas-Brennwertkessel sind die bauaufsi-
chtlichen Bestimmungen zu erfüllen.
Defekte am Heizkessel und-/ oder
Betriebsstörungen dürfen nur von einem
rechtmäßig zugelassenen Fachpersonal
beseitigt werden.
Eine eventuelle Reparatur ist durch von Unical autorisiertes
Fachpersonal auszuführen. Dabei sind ausschließlich
Original-Ersatzteile von Unical zu verwenden. Die
Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann die
Betriebssicherheit des Heizkessels beeinträchtigen.
Für alle Geräte mit Zusatzausrüstungen (einschließlich Elek-
trik) ist nur Originalzubehör zu verwenden.
Um die Effizienz und einwandfreie Funktionsfähigkeit des
Kessels zu gewährleisten, ist es unerläßlich, eine jährliche
Wartung durch zuge-lassenes Fachpersonal durchführen zu
lassen.
Vor Wiederinbetriebnahme Gas-Brennwertkessels, der über
einen längeren Zeitraum nicht betrieben wurde, sind bei der
Wiederinbetriebnahme die Funktionsfähigkeit sämtliche
Regel- und Sicherheits-einrichtungen zu überprüfen.
Sollte der Heizkessel verkauft oder an einen anderen Eigen-
tümer übertragen werden bzw. wenn bei einem Umzug das
Gerät zurück gelassen wird, ist stets sicherzustellen, dass die
Installations- und Betriebsanweisungen den Heizkessel be-
gleiten, so dass sie vom neuen Eigentümer bzw.Installateur
jederzeit eingesehen werden können.
Es sind ausschließlich typgeprüfte
Sicherheitsein-richtungen zu verwenden, u.a.
Sicherheitsventile und Wassermangel-
sicherungen wie in der DIN 4751 festgelegt.
Zusätzlich zu unseren Hinweisen sind die Festlegungen der
TRGI für senkrechte Luft-/ Abgasführung und für waagrechte
Luft-/Abgas-führung zu beachten.
Bei Austauschinstallation ist die Heizungsanlage vor Einbau
des Kessels unbedingt zu spülen, um spätere Verschmu-
tzung im Heizkessel und damit Funktionsstörungen zu
vermeiden.
Dem Heizungswasser keine Dichtmittel zufügen, da sich
dadurch im Wärmetauscher unerwünschte Ablagerungen
bilden können.
Um Lochfraß und Betriebsstörungen zu vermeiden, ist bei
Wasser mit festen Schwebstoffen ein Vorfilter einzubauen.
Zur Vermeidung von Korrosion ist darauf zu achten, daß die
Verbren-nungsluft frei von schädigenden Stoffen (Chlor, Fluor,
Lösungsmitteln) gehalten wird.
Dem Heizungswasser keine Dichtmittel zufügen, da sich
dadurch im Wärmetauscher unerwünschte Ablagerungen
bilden können.
Das benötigte Volumen des Heizungs-Ausdehnungsgefäßes
ist sorgfältig entsprechend der jeweiligen Anlage zu berech-
nen und zu installieren.
Beim Einsatz von MODULEX Gas-Brennwertkesseln ist das
Nutz-volumen des Membranausdehnungsgefässes um 20 %
größer als nach DIN 4807 auszulegen.