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Austria Email 6417 DVT Bedienungs- Und Montageanleitung Seite 2

Doppelmantelspeicher

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5. Zentralheizungsanschluss Doppelmantelspeicher
Der Doppelmantel darf nur an Warmwasserheizungen mit max. 110 °C
Vorlauftemperatur und 3 bar Druck angeschlossen werden. Bei Verwendung einer
Ladepumpe kann diese über den Ladepumpenregler (siehe Pkt. 9) gesteuert werden.
Bei Installation eines Warmwasserspeichers mit Doppelmantel soll im Vorlauf ein
Absperrorgan, bzw. eine Zirkulationsbremse eingebaut werden, damit bei abgestellter
Zentralheizung und elektrischem Betrieb ein Rückheizen in den Heizkreislauf
verhindert wird. Keinesfalls dürfen jedoch Vor- und Rücklauf abgesperrt werden, da
sich sonst das im Doppelmantel befindliche Wasser nicht dehnen könnte und eine
Beschädigungsgefahr für den Kessel bestehen würde.
Folgende Füllvorschrift ist zu beachten: Bei Inbetriebsetzung zuerst den Innenkessel,
dann das Zentralheizungssystem (Doppelmantel) füllen. Bei Entleerung erst
Doppelmantel, dann Innenkessel entleeren. Im Betriebszustand muss anlagenseitig
sichergestellt sein, dass der Druck im Innenkessel nicht unter den Druck im
Heizkreislauf (Doppelmantel) abfällt. Bei Nichteinhaltung der Füllvorschrift besteht
die Gefahr, dass der Innenkessel durch den relativen Überdruck im Doppelmantel
beschädigt wird. Für diese Art der Beschädigung erlischt die Garantieverpflichtung
des Herstellers.
6. Temperaturanzeige, Temperaturregelung für Ladepumpe
Bei allen Geräten ist am Außenmantel in der oberen Hälfte über der Flanschebene
eine Einbringöffnung für eine Temperaturanzeige und/oder Ladepumpenregelung
vorgesehen, die im Lieferzustand mit einer rechteckigen Kunststoffblindabdeckung
verschlossen ist. Nach Abnahme dieser Abdeckung kann nach Bedarf ein
Kapillarrohrthermometer (Zubehör Type ATH) oder eine Kapillarrohrthermometer-
Ladepumpenregler-Kombination (Zubehör Type ATR) eingebaut werden. Der
Fühlerkanal zur Aufnahme der Kapillarfühler weist einen Durchmesser von 10 mm auf
und reicht bis unter die Mitte der Doppelmantelheizfläche.
Bei Einbau von Fremdregelungen muss gewährleistet sein, dass die
Kesseltemperatur im praktischen Betrieb 95 °C nicht überschreiten kann.
7. Erste Inbetriebnahme
Vor dem Einschalten der Heizung muss der Speicher mit Wasser gefüllt sein.
Das erstmalige Aufheizen des Gerätes ist zu überwachen!
Während des Aufheizvorganges muss das im Innenkessel entstehende Dehnwasser
aus dem Sicherheitsventil tropfen.
Das selbsttätige Abschalten des Temperaturreglers, des ev. eingebauten Elektro-
Heizeinbaues oder Wärmepumpe bzw. des Heizkessels ist zu kontrollieren.
Achtung: Das Warmwasserablaufrohr sowie Teile der Sicherheitsarmatur
können heiß werden.
Nach erfolgter Aufheizung sollen eingestellte Temperatur, tatsächliche Temperatur
des entnommenen Wassers und ev. eingebaute Temperaturanzeige annähernd
übereinstimmen.
8. Außerbetriebsetzung, Entleerung
Wird der Speicher für längere Zeit außer Betrieb gesetzt oder nicht benutzt, so ist
dieser bei elektrischer Beheizung allpolig vom elektrischen Versorgungsnetz zu
trennen – Zuleitungsschalter oder Sicherungsautomaten ausschalten.
In dauernd frostgefährdeten Räumen muss der Warmwasserbereiter vor Beginn der
kalten Jahreszeit entleert werden, sofern das Gerät längere Zeit außer Betrieb bleibt.
Bei Entleerung erst den Doppelmantel, dann den Innenkessel entleeren sonst besteht
die Gefahr einer Beschädigung des Gerätes.
Die Entleerung des Brauchwassers aus dem Innenkessel erfolgt nach dem Schließen
des Absperrventils in der Kaltwasserzuleitung über das Entleerungsventil der
Sicherheitsventilkombination bei gleichzeitigem Öffnen aller Warmwasserventile
der angeschlossenen Gebrauchsarmaturen. Eine Entleerung ist auch über das
Sicherheitsventil in den Dehnwassertrichter (Tropfenfänger) möglich. Dazu wird das
Sicherheitsventilrädchen in Stellung »Prüfen« gedreht.
Vorsicht: Beim Entleeren kann heißes Wasser austreten.
Bei Frostgefahr ist weiters zu beachten, dass nicht nur das Wasser im
Warmwasserbereiter und in den Warmwasserleitungen einfrieren kann, sondern auch
in allen Kaltwasserleitungen zu den Gebrauchsarmaturen und zum Gerät selbst.
Es ist daher zweckmäßig, alle wasserführenden Armaturen und Leitungen (auch
Heizkreis = Doppelmantel) zurück bis zum frostsicheren Teil der Hauswasseranlage
(Hauswasseranschluss) zu entleeren.
Wird der Speicher wieder in Betrieb genommen, so ist unbedingt darauf zu achten,
dass er mit Wasser gefüllt ist und bei den Warmwasserventilen Wasser
blasenfrei austritt.
9. Kontrolle, Wartung, Pflege
a) Während des Aufheizens muss das Dehnwasser aus dem Ablauf des
Sicherheitsventils sichtbar abtropfen. Bei voller Aufheizung (~ 80 °C) beträgt
die Dehnwassermenge ca. 3,5 % des Speicherinhaltes. Die Funktion des
Sicherheitsventils ist regelmäßig zu überprüfen. Bei Anheben oder Drehen des
Sicherheitsventilprüfknopfes in Stellung »Prüfen« muss das Wasser ungehindert
aus dem Sicherheitsventilkörper in den Ablauftrichter fließen.
Achtung: Der Kaltwasserzulauf und Teile der Speicheranschlussarmatur
können dabei heiß werden.
Wird der Speicher nicht aufgeheizt oder Warmwasser entnommen, darf aus dem
Sicherheitsventil kein Wasser abtropfen. Wenn dies der Fall ist, ist entweder der
Wasserleitungsdruck zu hoch (über 5,5 bar Druckminderventil einbauen) oder das
Sicherheitsventil defekt.
Bitte sofort den Installationsfachmann rufen!
b) Bei stark kalkhaltigem Wasser ist die Entfernung des sich im Speicherinnenkessel
sowie des frei abgelagerten Kalkes nach ein bis zwei Betriebsjahren durch
einen Fachmann erforderlich. Die Reinigung erfolgt durch die Flanschöffnung –
Heizflansch ausbauen, Speicher reinigen, bei der Montage des Heizflansches
ist unbedingt eine neue Dichtung zu verwenden. Der spezialemaillierte
Innenbehälter des Warmwasserbereiters darf nicht mit Kesselsteinlösemittel in
Berührung kommen – nicht mit der Entkalkungspumpe arbeiten. Anschließend
ist das Gerät gründlich durchzuspülen und der Aufheizvorgang wie bei der ersten
Inbetriebnahme zu beobachten.
c) Wir empfehlen im Abstand von zwei Betriebsjahren die Funktionstüchtigkeit der
im Blindflansch bzw. der E-Einbauheizung eingebauten Schutzanode durch einen
Fachmann überprüfen zu lassen.
d) Für die Reinigung des Gerätes keine scheuernden Putzmittel und keine
Farbverdünnungen (wie Nitro, Trichlor usw.) verwenden. Am besten ist die
Reinigung mit einem feuchten Tuch unter Beigabe von ein paar Tropfen eines
flüssigen Haushaltsreinigers.
Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung
Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich, sowie der EU.
1. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen durch die Austria Email AG (im folgenden AE AG
genannt) ist die Vorlage der bezahlten Rechnung für den Ankauf des Gerätes, für welches die Garantieleistung
in Anspruch genommen wird, wobei die Identität des Gerätes hinsichtlich Type und Fabrikationsnummer aus
der Rechnung hervorgehen muss und vom Anspruchswerber vorzuweisen ist. Es gelten ausschließlich die
AGB, Verkaufs- und Lieferbedingungen der AE AG.
2. Der Zusammenbau, die Aufstellung, der Anschluss und die Inbetriebnahme des beanstandeten Gerätes
müssen soweit gesetzlich bzw. wie in der Montage- und Bedienungsanleitung vorgeschrieben – durch einen
konzessionierten Elektrofachmann bzw. Installateur unter Beachtung aller hierfür erforderlichen Vorschriften
erfolgt sein. Der Speicher (ohne Außenmantel oder Kunststoff-Außenmantel) muss vor Sonneneinstrahlung
geschützt werden, um eine Verfärbung des PU-Schaums und eine mögliche Verwerfung von Kunststoffteilen
zu vermeiden.
3. Der Raum, in dem das Gerät betrieben wird, muss frostfrei sein. Die Montage des Gerätes hat an einem Ort
zu erfolgen, mit dem billigerweise zu rechnen ist, d.h. das Gerät muss für den Fall einer notwendigen Wartung,
Reparatur und eventuellem Austausch problemfrei zugänglich und austauschbar sein. Die Kosten für notwen-
dige Änderungen der baulichen Gegebenheiten (z.B. zu schmale Türen und Durchgänge) unterliegen nicht der
ausgelobten Garantie und Gewährleistung und werden daher seitens der AE AG abgelehnt. Bei Aufstellung,
Montage und Betrieb des Warmwasserbereiters an ungewöhnlichen Orten (z.B. Dachböden, Wohnräume mit
wasserempfindlichen Böden, Abstellräume usw.), ist ein eventueller Wasseraustritt zu berücksichtigen und
damit eine Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten des austretenden Wassers vorzusehen, um damit Sekun-
därschäden im Sinne der Produkthaftung zu vermeiden.
4. Nicht zu Inanspruchnahme der Gewährleistung und Garantie führen:
Nicht ordnungsgemäßer Transport, normale Abnützung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Gewalt-
anwendung jeder Art, mechanische Beschädigung oder Schäden durch Frost oder durch auch nur einmalige
Überschreitung des am Leistungsschild angegebenen Betriebsdruckes, Verwendung einer nicht der Norm
entsprechenden Anschlussgarnitur oder nicht funktionsfähiger Speicheranschlussgarnitur, sowie ungeeigneter
und nicht funktionsfähiger Gebrauchsarmaturen. Bruch von Glas- und Kunststoffteilen, eventuelle Farbunter-
schiede, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch Nichtbeachtung der Montage- und
Bedienungsanleitung (Bedienungs- und Installationsanleitung), Schäden durch äußeren Einfluss, Anschluss an
falsche Spannung, Korrosionsschäden in Folge von aggressiven – nicht zum Trinkwassergenuss geeigneten
– Wässern entsprechend der nationalen Vorschriften (z.B. der österreichischen Trinkwasserverordnung TWV
– BGBI. II Nr. 304/2001), Abweichungen der tatsächlichen Trinkwassertemperatur an der Speicherarmatur
zur angegebenen Warmwassertemperatur von bis zu 10°K (Hysterese des Reglers und mögliche Abkühlung
durch Rohrleitungen), zu geringer Leitwert des Wassers (mind. 150 μs/cm), betriebsbedingter Verschleiß der
Magnesiumanode (Verschleißteil), natürliche Kalksteinbildung, Wassermangel, Feuer, Hochwasser, Blitzschlag,
Überspannung, Stromausfall oder andere höhere Gewalten. Einsatz von nicht originalen und firmenfremden
Komponenten wie z.B. Heizstab, Schutzanode, Thermostat, Thermometer, Rippenrohrwärmetauscher, usw...
Fremdkörpereinschwemmungen oder elektrochemische Einflüsse (z.B. Mischinstallationen), Nichtbeachtung
der Planungsunterlagen, nicht rechtzeitige und dokumentierte Erneuerung der eingebauten Schutzanode,
fehlende oder unsachgemäße Reinigung und Bedienung, sowie solche Abweichungen von der Norm, die
den Wert oder die Funktionsfähigkeit des Gerätes nur geringfügig mindern. Grundsätzlich sind auch alle Vor-
schriften entsprechend der ÖNORM B 2531, der DIN 1988 (EN 806), DIN 1717, VDI 2035 oder den entspre-
chenden nationalen Vorschriften und Gesetzen zu befolgen.
5. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist diese der nächstgelegenen Kundendienststelle der AE AG zu mel-
den. Diese behält sich die Entscheidung vor, ob ein mangelhafter Teil ersetzt oder repariert werden soll bzw. ob
ein mangelhaftes Gerät gegen ein gleichwertiges mangelfreies Gerät ausgetauscht wird. Ferner behält die AE
AG sich ausdrücklich vor, die Einsendung des beanstandeten Gerätes durch den Käufer zu verlangen.
6. Garantiereparaturen dürfen nur von Personen, die durch die AE AG hierzu bevollmächtigt sind, durchgeführt
werden. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der AE AG über. Sollten im Zuge notwendiger Servicear-
beiten etwaige Reparaturen des Warmwasserbereiters notwendig sein, werden diese in Form von Reparatur-
und anteiligen Materialkosten verrechnet.
7. Bei Fremdeingriffen ohne unseren ausdrücklichen Auftrag, auch wenn diese durch einen konzessionierten
Installateur erfolgen, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Die Übernahme der Kosten für durch Dritte
durchgeführte Reparaturen setzt voraus, dass die AE AG zur Mängelbehebung aufgefordert wurde und ihrer
Verpflichtung zu Austausch oder Reparatur nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.
8. Die Garantiefrist wird weder durch die Erbringung von Garantie und Gewährleistungsanspruch, Service- und
Wartungsarbeiten erneuert oder verlängert.
9. Transportschäden werden nur dann überprüft und eventuell anerkannt, wenn sie spätestens an dem auf die
Lieferung folgenden Werktag bei AE AG schriftlich gemeldet werden
10. Über die Garantieleistung hinausgehende Ansprüche, wie insbesondere solche auf Schaden- und Folge-
schadenersatz, werden, soweit diese gesetzlich zulässig sind, ausgeschlossen. Anteilige Arbeitszeiten für
Reparaturen, sowie die Kosten der Instandsetzung der Anlage in den Ausgangszustand müssen vom Käufer
zur Gänze bezahlt werden. Die ausgelobte Garantie erstreckt sich entsprechend dieser Garantieerklärung nur
auf die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes. Die Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen der
AE AG bleiben, sofern sie durch diese Garantiebedingungen nicht abgeändert werden, vollinhaltlich aufrecht.
11. Leistungen, die nicht im Rahmen dieser Garantiebedingungen erbracht werden, werden verrechnet.
12. Voraussetzung der Einbringung von Garantieleistungen durch AE AG ist, dass das Gerät einerseits bei AE
AG zur Gänze bezahlt ist und andererseits, dass der Anspruchswerber sämtlichen Verpflichtungen seinem
Verkäufer gegenüber voll und ganz nachgekommen ist.
13. Für den emaillierten Innenkessel bei Warmwasserbereitern wird unter vollständiger Aufrechterhaltung der Ga-
rantiebedingungen laut den Punkten 1 bis 12 für den ausgelobten Zeitraum ab Liefertag eine Garantie gelei-
stet. Werden die Garantiebestimmungen nicht erfüllt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
des Auslieferlandes.
14. Zur Erlangung von Ansprüchen nach geltendem Österreichischem Produkthaftungsgesetz bleibt festzuhalten:
Mögliche Ansprüche aus dem Titel der Produkthaftung zur Regulierung von Schäden durch den Fehler eines
Produktes (z.B. ein Mensch wird am Körper verletzt, seine Gesundheit wird geschädigt oder eine vom Produkt
verschiedene körperliche Sache wird beschädigt), sind nur dann gerechtfertigt, wenn alle vorgeschriebenen
Maßnahmen und Notwendigkeiten, welche zum fehlerfreien und normgerechten Betrieb des Gerätes not-
wendig sind, erfüllt wurden. Dazu gehören z.B. der vorgeschriebene und dokumentierte Anodentausch, der
Anschluss an die richtige Betriebsspannung, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch sind zu vermeiden
usw. Diese Vorgaben sind daraus abzuleiten, dass bei Einhaltung aller Vorschriften (Normen, Montage- und
Bedienungsanleitung, allgemeine Richtlinien usw.) der den Sekundärschaden kausal auslösende Fehler am
Gerät oder Produkt nicht aufgetreten wäre. Weiters ist es unabdingbar, dass für eine Abwicklung die notwen-
digen Unterlagen wie z.B. die Bezeichnung und Herstellnummer des Speichers, die Rechnung des Verkäufers
und des ausführenden Konzessionärs sowie eine Beschreibung der Fehlfunktion, zur labortechnischen Unter-
suchung der beanstandete Speicher (unbedingt erforderlich, da ein Sachverständiger den Speicher untersucht
und die Fehlerursache analysiert) beigebracht werden. Um eine Verwechslung des Speichers am Transport
ausschließen zu können, muss der Speicher mit einer gut leserlichen Kennzeichnung (am besten mit An-
schrift und Unterschrift des Endkunden) versehen werden. Eine entsprechende Bilddokumentation über das
Schadensausmaß, die Installation (Kaltwasserzuleitung, Warmwasserabgang, Heizungsvorlauf bzw. -rücklauf,
Sicherheitsarmaturen, gegebenenfalls Ausdehnungsgefäß), sowie die Fehlerstelle des Speichers ist erforder-
lich. Ferner behält die AE AG sich ausdrücklich vor, das Beibringen der zu Klärung notwendigen Unterlagen
und Geräte oder Geräteteile durch den Käufer zu verlangen. Voraussetzung zur Erbringung von Leistungen
aus dem Titel der Produkthaftung ist, dass es dem Geschädigten zur Gänze obliegt zu beweisen, dass der
Schaden durch das Produkt der AE AG verursacht wurde. Ersatzansprüche sind nach dem Österreichischen
Produkthaftungsgesetz überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil gerechtfertigt (Selbstbehalt). Bis
zur Klärung des gesamten Sachverhaltes und der Umstände, sowie der Ermittlung der kausal fehlerauslö-
senden Ursache, wird ein mögliches Verschulden der AE AG dezidiert ausgeschlossen. Ein Nichtbefolgen der
Bedienungs- und Montageanleitung, sowie der einschlägigen Normen, ist als Fahrlässigkeit zu werten und
führt zu einem Haftungsausschluss im Bereich des Schadenersatzes.
A-8054 Graz
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Tel. 0316 / 271 869-0
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Fax. 0512 / 393 353

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