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Garantiebedingungen

Für die von uns gelieferten SonnenWärme-Anlage PHÖNIX Start, PHÖNIX Classic, PHÖNIX Comfort,
PHÖNIX Duo, PHÖNIX Mega, übernehmen wir:
eine Garantie von 10 Jahren für die Funktionsfähigkeit von PHÖNIX Flachkollektoren
(bei jährlicher Wartung und Holzrahmenkollektoren)
eine Garantie von 5 Jahren für die Funktionsfähigkeit von PHÖNIX Holzrahmenkollektoren
eine Garantie von 5 Jahren für die Funktionsfähigkeit von PHÖNIX Vakuumröhrenkollektoren
eine Garantie von 5 Jahren für die Funktionsfähigkeit von PHÖNIX Speichern
eine Garantie von 2 Jahren für die Funktionsfähigkeit von PHÖNIX Reglern, Pumpen und
Membran-Ausdehnungsgefäßen
Die Garantie bezieht sich bei Kollektoren auf die Dichtigkeit des Solarkreislaufes und die Dichtigkeit
gegen Regen, bei Speichern auf die Dichtigkeit und die Funktionsfähigkeit, bei Reglern auf deren Funk-
tionsfähigkeit, bei Pumpen auf deren Funktionsfähigkeit, bei Membranausdehnungsgefäßen auf deren
Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Für sonstige Teile wird keine Garantie übernommen. Die Garantie
wird für die funktionsgerechte Qualität des eingesetzten Materials übernommen. Sollten die PHÖNIX
Solarkomponenten innerhalb der Garantie diese Eigenschaft verlieren, wird kostenlos nach unserer Wahl
Reparatur oder Ersatz geleistet. Sturmschäden, durch Blitzschlag verursachte Schäden sowie Mängel
durch äußere Einflüsse (z.B. Glasbruch, Beschädigung bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten) fallen
nicht unter die Garantie. Es wird insbesondere weiterhin dann keine Garantie von der PHÖNIX Sonnen-
Wärme AG übernommen, wenn Ursache des Mangels fehlerhafter oder unzureichender Frostschutz ist,
d.h. insbesondere, wenn verschiedene Frostschutzmittel gemischt oder nicht den DIN-Normen entspre-
chende Frostschutzmittel verwendet werden.
Vorraussetzung für die Garantieübernahme ist die sach- und fachgerechte Montage, Installation und
Inbetriebnahme der Anlage durch einen qualifizierten Fachbetrieb. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Installation,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneter bau-
licher Verhältnisse sowie chemischer oder elektrischer Einflüsse. Für Verschleißteile (z.B. Dichtungen),
Teile aus Glas und Kunststoff und andere leicht zerbrechliche Teile sowie für Lackschäden wird keine
Haftung übernommen. Der Garantieanspruch erlischt ferner, wenn aus dem Abnahmeprotokoll nicht die
ordnungsgemäße Ausführung der Installation und Inbetriebnahme der Anlage zweifelsfrei hervorgeht
oder wenn die regelmäßige Wartung (mindestens einmal alle 12 Monate) der Anlage durch einen PHÖ-
NIX- zertifizierten Fachhandwerker nicht nachgewiesen werden kann. Bei der Geltendmachung der Gar-
antierechte muss das mit der Auslieferung erhaltene Formular "Reklamation" vollständig ausgefüllt wer-
den. Dieses enthält die zur Reklamationsbearbeitung notwendigen Angaben und muss vom Besteller
unterschrieben sein. Ferner muss das mit der Lieferung erhaltene Abnahmeprotokoll von einer Fachfirma
vollständig ausgefüllt und bis spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Installation der Anlage an die
PHÖNIX SonnenWärme AG zurückgeschickt worden sein. Die Garantie gewähren wir vom Tag der Aus-
lieferung an.
Recycling:
Nach Ablauf der Lebensdauer der Kollektoren und Speicher verpflichten wir uns zu deren Rücknahme.
Die in den Artikeln eingebauten Materialien werden einer Wiederverwertung zugeführt.
AT-4

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Diese Anleitung auch für:

ClassicDuoComfortMega

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