Anwendungsbereich:
• Temporäre Abschottung von Wand- und
Deckendurchbrüchen in der Bauphase
• Permanente Abschottung von Kabel- und
Rohrdurchführungen in Wänden und
Decken
Maximale Abmessungen der Kabel-/
Rohrleitungsabschottung:
• in Massivwänden maximal
700 mm (Breite) x 1000 mm (Höhe) oder
1000 mm (Breite) x 700 mm (Höhe)
• in leichten Trennwänden maximal
570 mm (Breite) x 840 mm (Länge) oder
840 mm (Breite) x 570 mm (Höhe)
• in Decken maximal 700 mm; die Länge ist
nicht begrenzt
Umfang der Zulassung
• Elektrokabel aller Art und Durchmesser
(außer Hohlleiterkabel)
• Einzelne Leitungen aus Stahl und
Kunststoffrohre für Steuerungszwecke bis
Außendurchmesser 15 mm
• Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen,
-pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium-
oder Kunststoffprofilen
• Brennbare und nichtbrennbare Rohre für
Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare
Flüssigkeiten und nichtbrennbare Gase
(mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für
Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für
Staubsaugleitungen
• Durch die Kabel-/Rohrleitungsschottung
dürfen brennbare Rohre mit einem
Rohraußendurchmesser bis 110 mm und
Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 11,2 mm,
Rohre aus Stahl, Edelstahl und Stahlguss
bis 168,3 mm und Rohrwanddicken von
1,0 mm bis 14,2 mm und Rohre aus Kupfer
mit einem Rohraußendurchmesser bis
24
88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm
bis 3,0 mm hindurchgeführt werden.
Kombischott
Einsatzbereiche:
• Wände aus Mauerwerk, Beton oder
Porenbeton
• Leichte Trennwände in Ständerbauart mit
Stahlunterkonstruktion und beidseitiger
Beplankung aus
Gipskarton-Feuerschutzplatten
• Decken aus Beton oder Porenbeton
Wand-/Deckenstärken S 90 Schottstärken S 90
Massivwände ≥ 100 mm
Massivdecken ≥ 150 mm
Leichte Trennwände ≥ 100 mm
200 mm
200 mm
200 mm