11. Wartung
Um den funktionell einwandfreien und hygienisch
bestmöglichen Betrieb einer technischen Anlage zu
gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung zwingend
erforderlich. Eine Wartung hat sowohl Einfluss auf die
Lebenszeit eines Gerätes, wie auch auf die evtl. notwendige
Gewährleistungsanerkennung. Der Hersteller/Lieferant hat
das Recht im Falle eines Gewährleistungsfalles nach einem
Inbetriebnahme- und Wartungsprotokoll zu fragen.
Empfohlene Wartungsintervalle:
•
Filterreinigung (mindestens alle 6 Monate)
•
Reinigung der Kondensatwanne (mindestens alle 12
Monate)
•
Ausführliche Funktionsprüfung (alle 12 Monate)
Je nach Gerät, Einsatzort und Verwendungszweck sind
die oben aufgeführten Empfehlungen anzupassen.
Hinweis!
In bestimmten Fällen können gesetzliche Vorschriften ein
anderes Wartungsintervall und einen anderen Wartungs-
umfang vorgeben, welche zwingend einzuhalten sind.
Der Hersteller/Lieferant des Gerätes ist weder für die
ordnungsgemäße Verwendung, noch für die ordnungsge-
mäße Wartung des Gerätes zuständig.
Auf Anfrage kann eine Wartung durch den Werkskunden-
dienst durchgeführt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte
an Ihren Ansprechpartner.
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