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Gewährleistung Für Speedport W 701V - T-Home Speedport W701V Bedienungsanleitung

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Gewährleistung für Speedport W 701V
Mit welcher Firmware arbeitet der Speedport W 701V? Die Firmware-Version finden Sie in der Benut-
zeroberfläche des Speedports W 701V.
Vermuten Sie eine Störung Ihres Anschlusses, so wenden Sie sich bitte an den Kundendienst Ihres Netzbetrei-
bers. Für den Netzbetreiber Deutsche Telekom steht Ihnen der Technische Service zur Verfügung unter free-
call 0800 330 2000 oder im Internet unter http://www.t-home.de/kundendienst.
Für allgemeine Fragen zu DSL und Ihrem DSL- oder Standard-Anschluss wenden Sie sich bitte an Ihren Tele-
kom Shop oder die Kundenberatung unter freecall 0800 3 301000.
Technischer Service
Ergänzende Beratungsleistungen sowie Konfigurationshilfen zu Ihrem Speedport W 701V erhalten Sie an un-
serer Premiumhotline Endgeräte.
Erfahrenen Mitarbeiter des Technischen Service der Deutschen Telekom stehen Ihnen während der üblichen
Geschäftszeiten unter der Hotline 0900 1 770022 zur Verfügung. Der Verbindungspreis beträgt 1,24 € pro
angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Gewährleistung für Speedport W 701V
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom oder Fachhändler), leistet für Material
und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet
entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile ge-
hen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder
von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleis-
tungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt
oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch
von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare Akkumulatoren.
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