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Wichtige Hinweise
Bitte lesen Sie diese Anleitung vor der Montage und der ersten Benutzung aufmerksam durch. Sie
erhalten wichtige Hinweise für Ihre Sicherheit sowie den Gebrauch und die Wartung des Fahr-
radkindersitzes. Bewahren Sie diese Anleitung zur Information bzw. für Wartungsarbeiten oder
Ersatzteilbestellungen sorgfältig auf.
Der KETTLER-Fahrradkindersitz wurde nach dem aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften konstruiert und wird
unter einer ständigen Qualitätsüberwachung gefertigt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse lassen wir in unsere
Entwicklung einfließen. Aus diesem Grunde behalten wir uns Änderungen in Technik und Design vor, um unseren
Kunden immer eine optimale Produktqualität bieten zu können. Sollte es trotzdem Anlaß für Beanstandungen
geben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
Zu Ihrer Sicherheit
Dieser Fahrradkindersitz darf nur für seinen bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden, d.h. für die
Anbringung über der Hinterachse eines Fahrrades mit den dafür vorgesehenen Montageteilen zur Beförderung
von Kindern.
Der Kindersitz ist für Zweiräder mit einem Mindest-Raddurchmesser von 26 Zoll und einem Rahmenrohrdurch-
messer von 28, 30, 32, 35 bzw. 40 mm einsetzbar.
Jegliche andere Verwendung ist unzulässig und möglicherweise gefährlich. Der Hersteller kann nicht für Schä-
den verantwortlich gemacht werden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht wurden.
Das benutzte Fahrrad muß sicher sein und der StVZO entsprechen. Außerdem dürfen im Fahrradkindersitz nach
§ 21 der StVO, bzw. nach §§ 4 und 7 der StVO nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Per-
sonen befördert werden. Der Sitz darf mit maximal 22 kg (Gewicht des Kindes zzgl. zusätzliches Gepäck) bela-
stet werden. Desweiteren sollten Kinder, die noch nicht selbständig sitzen können (ab ca. 9 Monaten) nicht beför-
dert werden.
Halten Sie bei Fahrradsonderkonstruktionen Rücksprache mit dem Hersteller, ob das Rad für den Einsatz eines
Kindersitzes zulässig ist.
Das Fahrrad muß für das Anbringen derartiger Zusatzlasten geeignet sein. Außerdem darf das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrrades inklusive Kind und Kindersitz nicht überschritten werden. Erkundigen Sie sich ggf.
beim Fahrradhersteller oder –lieferanten nach der Belastbarkeit des Rades.
Befestigen Sie kein zusätzliches Gepäck am Sitz. Benutzen Sie ggf. einen Gepäckträger für die Vorderachse,
um einen Lastenausgleich zu gewährleisten. Beachten Sie auch hier, daß die Tragfähigkeit des Fahrrades und
des Sitzes nicht überschritten werden darf.
Wenn Sie das Fahrrad auf einem Fahrradträger am Auto befördern, demontieren Sie unbedingt den Kindersitz,
da bei höheren Geschwindigkeiten der Luftwiderstand zunimmt und entsprechend der Treibstoffverbrauch steigt
und außerdem die Belastbarkeit des Trägers überschritten werden kann.
Der Fahrradkindersitz entspricht den vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen. Durch unsachgemäße Repa-
raturen und bauliche Veränderungen (Demontage von Originalteilen, Anbau von nicht zulässigen Teilen usw.)
können Gefahren für den Benutzer entstehen.
Beschädigte Bauteile können Ihre Sicherheit und die des beförderten Kindes gefährden. Sie sollten vor Antritt der
Fahrt eine Kontrolle aller Bauteile auf mögliche Schäden und lose Verbindungen durchführen (Schrauben, Steck-
verbindungen, Sicherungsgurte usw.).
Beschädigte oder verschlissene Bauteile sind sofort auszutauschen. Im Bedarfsfall sollten Sie ausschließlich Ori-
ginal KETTLER-Ersatzteile verwenden.
Beachten Sie bei der Montage des Sitzes an Fahrrädern mit gefederter Sattelstütze deren Federweg. Ansonsten
besteht für die Finger des Kindes Verletzungsgefahr.
Zur Montage
Der Kindersitz muß so angebracht werden, daß er keinen Kontakt mit dem Gepäckträger hat. Der Abstand zwi-
schen Gepäckträger und Rohrbügel muß mindestens 25 mm betragen.
Fixieren Sie den Rohrbügel parallel zum Boden. Die Sitzfläche ist folglich leicht nach hinten geneigt, so daß das
Kind nicht herausrutschen kann, und die Rückenlehne neigt sich etwas nach hinten.
Der Lastenschwerpunkt des Sitzes (gekennzeichnet durch roten Punkt) darf sich maximal 10 cm hinter der Radna-
be befinden (wird im folgenden noch näher erläutert).
Bei Sätteln mit freiliegender Federung sind die Federn zum Schutz vor Quetschungen abzudecken (z.B. KETTLER
Klemmschutz Art.-Nr. 8947-690).
Weiterhin ist zum Schutz vor Verletzungen das Hinterrad mit einer zusätzlichen Speichenabdeckung oder einem
Kleiderschutz auszustatten.
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