AVL DiSmoke 480 Schweiz
Wichtige Hinweise
Wartung
Das AVL DiSmoke 480 muss nach Vorgabe gewartet werden (siehe Kapitel 3 Wartung):
Die halbjährlichen Wartungen müssen dokumentiert werden:
auf dem Wartungsaufkleber des jeweiligen Gerätes mit Datum und Namen.
Im Prüfbuch.
Es müssen der Zeitpunkt der Wartung, die durchgeführten Arbeiten sowie der Name der Person
oder Firma, die die Arbeiten durchgeführt hat, hervorgehen.
Diese Aufzeichnungen sind für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren und bei jeder Eichung auf
Verlangen vorzulegen.
Eichen
Messgeräte zur Abgas-Untersuchung unterliegen der Bauartzulassung und Eichpflicht.
Das AVL DiSmoke 480 besitzt die geforderten Bauartzulassungen.
Vor der Auslieferung wird das AVL DiSmoke 480 im Werk erstgeeicht.
Das AVL DiSmoke 480 muss jährlich geeicht werden.
Die Eichung muss im Prüfbuch dokumentiert werden.
Der Termin für den nächsten Eichservice ist auf dem Wartungssaufkleber des
AVL DiSmoke 480 eingetragen.
HINWEIS
Das Überschreiten des Eich-Termins ist nicht zulässig.
Die jährliche Wartung (mit Eich-Service) kann vom
AVL DiTEST Zentral-Service
durchgeführt werden.
AVL DiSMOKE 480 Schweiz ist entsprechend der Schweizer Verordnung
geeicht!
Benutzerhandbuch
Wichtige Hinweise
VII