• Wenn die Ausrüstung zu alt ist und Sachschäden verursachen oder Gefahren für den
Benutzer darstellen kann, muss sie entsorgt werden, das heißt, das Funktionieren der
Maschine muss verhindert werden.
• Wenn die Maschine komplett vernichtet werden muss, wird sie ordnungsgemäß „ver-
schrottet". Bei Bedarf wird ein Fachunternehmen zur Rückgewinnung von Metallen und
zum Entsorgen von Öl (Motor, Getriebe, Hydraulikkreislauf usw.) gemäß den geltenden
Vorschriften herangezogen.
8 - AUSMUSTERUNG
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