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8. GARANTIE

Der Händler haftet aus der Gewährung oder Garantie.
Schäden infolge Kalkablagerungen im Gerät sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie gilt auch nicht für den Austausch von Brennern infolge von Wasserschäden. Wasser kann die Brenner
bersten - unsachgemäße Nutzung.
Vom Austausch im Rahmen der Garantie sind folgende Elemente ausgeschlossen: Glühbirnen, Gummielemente,
Heizelemente beschädigt durch Kesselstein, Schrauben und Elemente, die natürlichen Verschleiß unterliegen, z.B.;
Brenner, Gummiabdichtungen und alle mechanisch beschädigten Elemente. Sowie alle beschädigten Untergruppen infolge
unsachgemäßer Nutzung.
Die Garantie verfällt automatisch, wenn die Plombe abgerissen wird oder selbständige Reparaturen vorgenommen werden.
Für die Reklamation des Gasgerätes der Garantiekarte den Nachweis über das fachgerechte
Anschließen des Gerätes in Kopie beilegen. Fehlt der Nachweis, wird die Reklamation nicht
berücksichtigt.
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