8. GARANTIE
Der Händler haftet aus der Gewährung oder Garantie.
Schäden infolge Kalkablagerungen im Gerät sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie gilt
auch nicht für den der Austausch von Kochplatten infolge von Wasserschäden. Wasser kann die
Kochplatten bersten - unsachgemäße Nutzung.
Vom Austausch im Rahmen der Garantie sind folgende Elemente ausgeschlossen: Glühbirnen,
Gummielemente, Heizelemente beschädigt durch Kesselstein, Schrauben und Elemente, die
natürlichen Verschleiß unterliegen, z.B.; Kochplatten, Gummiabdichtungen und alle mechanisch
beschädigten Elemente. Sowie alle beschädigten Untergruppen infolge unsachgemäßer Nutzung.
Die Garantie verfällt automatisch, wenn die Plombe abgerissen wird oder selbständige
Reparaturen vorgenommen werden.
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