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Maschinenrichtlinie - Sesamo Dualcore Rd100 Installationsanleitung

Automatisierungen für schiebetüren
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Inhaltsverzeichnis
SESAMO DUALCORE
M
ASCHINENRICHTLINIE
Der Installateur, der eine Tür motorisiert, wird im Sinne der Richtlinie 2006/42/CE zum Hersteller der
Maschine Automatische Tür und muss:
Das technische Handbuch, mit den im Anhang VII der Maschinenrichtlinie
genannten Dokumenten vorbereiten und mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Die CE Konformitätserklärung verfassen, nach Anhang II-A der Maschinenrichtlinie
und eine Kopie dem Verwender übergeben.
Die CE Kennzeichnung an der motorisierten Tür anbringen, im Sinne des Punkts
1.7.3 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie.
Im Besonderen, aber nicht ausschließlich, wenn im Sinne der Norm EN 16005 die
Installation eines/von überwachten Sensors/en notwendig ist, muss man den
Anschluss und die Einstellung durchführen, wie in diesem Handbuch beschrieben
(siehe S.17/18/19) und die korrekte Funktion prüfen, wie im Handbuch des/der
verwendeten Sensors/en beschrieben.
Für weitere Informationen und zur Unterstützung des Installateurs bei der Umsetzung der Richtlinien
und der Europäischen Normen zur Sicherheit motorisierter Türen, kann man die Leitlinien im Internet
auf der Seite www.sesamo.eu nachlesen.
EINBAUERKLÄRUNG (RICHTLINIE 2006/42/CE, ANHANG II, TEIL B)
Hersteller: SESAMO S.R.L.
Adresse:
Str. Gabannone 8/10 - 15030 Terruggia - AL - Italien
Erklärt, dass:
Das Produkt DUALCORE RD100
- wurde gefertigt, um in eine Maschine eingebaut zu werden, um eine vollständige Maschine zu werden,
nach der Richtlinie 2006/42/CE
- konform ist mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen, aufgeführt in Anhang I der Richtlinie, mit
Ausschluss der folgenden Punkte: 1.2.4.3, 1.2.4.4, 1.3.4, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8.2, 1.4, 1.5.3, 1.5.7, 1.5.14,
1.5.15, 1.5.16
- konform mit den Bedingungen der folgenden CE Richtlinien: 2014/30/UE Elektromagnetische
Verträglichkeit , 2014/35/UE Niederspannung
und dass
- die folgenden (Teile/ Klauseln) harmonisierten Normen angewendet wurden:
EN 60335-1
EN 61000-6-2
und erklärt des Weiteren dass:
- die einschlägigen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt wurden; diese Unterlagen
oder Teile davon werden auf begründeten Antrag der zuständigen nationalen Behörden auf dem
Postweg oder auf elektronischem Wege übermittelt
- mit der Zusammenstellung der technischen Dokumentation beauftragt ist; SESAMO SRL, Strada
Gabannone, 8/10 - 15030 Terruggia (AL) - Italien
- Das Produkt darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn die Maschine, in die es eingebaut
wird oder deren Komponente es wird, identifiziert und für konform mit den Bedingungen der Richtlinie
2006/42/CE und den nationalen Rechtsvorschriften erklärt wurde, d. h. bis die in dieser Erklärung
genannte Maschine eine Einheit mit der Maschine bildet.
SESAMO S.R.L.
Mai 2016
6
EN 50366
EN 61000 -6–3
Aldo Amerio
(Geschäftsführer)
EN16005
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