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Betrieb

Vor Arbeitsbeginn hat sich der Betreiber der Glättmaschine mit der Arbeitsumgebung vertraut
zu machen. Zur Arbeitsumgebung gehören z. B. Hindernisse im Arbeits- und Verkehrsbereich,
die Tragfähigkeit des Boden als auch die notwendige Absicherung der Baustelle im Bereich zum
öffentlichen Verkehrsbereich sowie die Beachtung der verkehrsrechtlichen Vorschriften.
Die Glättmaschine darf nur mit allen Schutzeinrichtungen betrieben werden. Die Schutzeinrichtungen
müssen sich alle in funktionsfähigem Zustand befinden.
Mindestens einmal pro Schicht ist die Glättmaschine auf äußerlich erkennbare Mängel zu
prüfen. Bei erkennbaren Mängeln ist der Betrieb der Glättmaschine sofort einzustellen und die
zuständige Person zu informieren. Vor Wiederinbetriebnahme sind aufgetretenen Störungen an der
Glättmaschine zu beheben.
Immer ausreichenden Abstand zu Baugrubenrändern und Böschungen halten.
Nach Arbeitsende die Glättmaschine gem. den gesetzlichen Vorschriften sichern, insbesondere im
Bereich öffentlicher Verkehrsflächen
Betrieb unter erschwerten Bedingungen
Niemals Abgase einatmen, sie enthalten Kohlenmonoxid, ein farb- und geruchloses Gas, das
extrem gefährlich ist und in kürzester Zeit zu Bewusstlosigkeit und zum Tode führen kann.
Den Motor daher niemals in geschlossenen Räumen oder an schlecht belüfteten Orten (Tunnel,
Höhlen usw.) betreiben. Besondere Vorsicht ist geboten wenn der Motor in der Nähe von Men-
schen und Nutztieren betrieben wird.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten dürfen nur Weber Originalersatzteile verwendet
werden um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Einstell-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten gem. dieser Bedienungs- und Wartungsanleitung sind
termingerecht einzuhalten. Diese Tätigkeiten dürfen nur von unterwiesenem Personal durchgeführt
werden.
Bei Reparatur-, Wartungs- oder Inspektionsarbeiten ist der Motor der Glättmaschine gegen
unbeabsichtigtes starten zu sichern.
Alle druckführenden Leitungen, hier insbesondere Hydraulikleitungen und Leitungen des
Einspritzsystems des Antriebsmotors sind vor Wartungs- oder Reparaturarbeiten drucklos zu
machen.
Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ist die Glättmaschine auf ebenem- und tragfähigem
Untergrund abzustellen und gegen wegrollen oder wegkippen zu sichern.
Schwerere Einzelteile und Baugruppen sind beim Austausch an Hebezeugen mit ausreichender
Tragkraft zu sichern und anzuheben. Es ist darauf zu achten dass keine Gefahr durch die
angehobenen Einzelteile oder Baugruppen ausgehen kann.
Es ist nicht gestattet sich unter schwebende Lasten aufzuhalten oder zu arbeiten.
Schmieröle und Kraftstoffe können bei Hautkontakt Hautkrebs verursachen. Bei Kontakt sind die
kontaminierten Hautpartien unverzüglich mit geeignetem Waschmaterial zu reinigen.
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PG55_110

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