Vorwort
Sattelkupplungen sind bauartgenehmigungs-
pflichtige, fahrzeugverbindende Teile, an die
höchste Sicherheitsanforderungen gestellt werden.
Unsere Reparaturanleitung soll Ihnen als Richtlinie
zur fachgerechten Instandsetzung unserer
Sattelkupplungen dienen.
Die Verwendung von JOST-Ersatzteilen ist
unerlässlich. Veränderungen jeglicher Art
schließen Garantieansprüche aus und führen zum
Erlöschen der Bauartgenehmigung.
Die Bedienung und Montage sowie die zulässigen
Belastungsdaten der Sattelkupplungen werden
separat in eigenen Druckschriften beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
3.1
3.2
3.3
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
ZDE 199 002 108 04/2012
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