Europäische gesetzliche Bestimmung 2012/19/CE
Gemäß der europäischen gesetzlichen Bestimmung 2012/19/CE über die Entsorgung elektrischer und
elektronischer Geräte dürfen solche Geräte nicht in Behälter für Hausmüll entsorgt werden; sie müssen
gesondert eingesammelt werden, um die Wiederverwertung und Wiederaufbereitung ihrer Bestandteile
und Materialien zu optimisieren und die Belastung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu re-
duzieren. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne über einem horizontalen Balken ist auf allen
Produkten von ROINTE angebracht, um den Konsumenten an die Verpflichtung der Mülltrennung zur ge-
sonderten Abholung zu erinnern. Der Konsument muß sich mit der örtlichen Behörde oder dem Verkäufer
in Verbindung setzen, um sich über die vorschriftsmäßige Entsorgung seines Gerätes zu informieren.
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