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Opel Astra 2007 Betriebsanleitung Seite 106

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Sitze, Innenraum
z Bei Entsorgung des Fahrzeuges sind un-
bedingt die hierfür geltenden Sicher-
heitsvorschriften zu beachten. Deshalb
Entsorgung von einem Verwertungsbe-
trieb vornehmen lassen.
z Personen unter 35 kg Körpergewicht nur
auf den Rücksitzen befördern. Dies be-
trifft nicht Kinder, die in Kindersicher-
heitssystemen mit Transpondern 3 be-
fördert werden.
z Bei Fahrzeugen mit Sitzbelegungserken-
nung 3 keine schwereren Gegenstände
auf dem Beifahrersitz ablegen, da sonst
bei einem Unfall die Airbag-Systeme für
den Beifahrersitz auslösen könnten.
z Bei Fahrzeugen mit Sitzbelegungserken-
nung 3 zur Vermeidung von Funktions-
störungen keine Schonbezüge und keine
Sitzauflagen auf dem Beifahrersitz ver-
wenden.
z Bei der Verwendung eines Opel Kindersi-
cherheitssystems mit Transpondern 3
auf dem Beifahrersitz dürfen sich zur
Vermeidung von Funktionsstörungen
keine Gegenstände (z. B. Folien, Aufkle-
ber oder Heizmatten) unter dem Kinder-
sicherheitssystem befinden.
9
Warnung
Kindersicherheitssysteme, ebenso wie an-
dere Gegenstände, grundsätzlich nicht
auf dem Schoß von Personen befördern,
Lebensgefahr. Kindersicherheitssysteme
mit Transpondern 3 könnten bei Fahr-
zeugen mit Sitzbelegungserkennung 3
bei dieser Art der Beförderung außerdem
dazu führen, dass die Airbag-Systeme für
den Beifahrer bei einem Unfall nicht aus-
lösen.
Picture no: 17118t.tif
Verwendung von
Kindersicherheitssystemen 3 auf dem
Beifahrersitz bei Fahrzeugen mit
Airbag-Systemen, jedoch ohne
Sitzbelegungserkennung 3
9
Warnung
Auf dem Beifahrersitz darf kein Kindersi-
cherheitssystem 3 montiert werden, Le-
bensgefahr.
Ausführung mit Beifahrer-Airbag ist er-
kennbar am Schriftzug AIRBAG oberhalb
des Handschuhfaches und am Warnauf-
kleber seitlich an der Instrumententafel,
sichtbar bei geöffneter Beifahrertür, siehe
Bild 17118 T.
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