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Sicherheitsmitteilungen; Haftungs- Und Garantieausschlüsse, Betriebsgrenzen; Haftungs- Und Garantieausschlüsse - Swing Escape Betriebs- Und Packanweisung

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Sicherheitsmitteilungen

Sicherheitsmitteilungen werden erlassen,
wenn sich im Betrieb bei einem Gerät Män-
gel herausstellen, die möglicherweise auch
andere Exemplare eines Musters betreffen.
Die Mitteilungen enthalten Anweisungen,
wie die betroffenen Geräte auf mögliche
Mängel überprüft werden können und wel-
che Maßnahmen zu deren Behebung erfor-
derlich sind.
Swing veröffentlicht auf ihrer Website alle
technischen Sicherheitsmittelungen und
Lufttüchtigkeitsanweisungen, die für Swing-
Produkte erlassen wurden. Wenn Sie Ihr
Produkt registriert haben (siehe hierzu
"Produktregistrierung" im Kapitel "Swing im
World Wide Web") schicken wir Ihnen zu-
dem Sicherheitsmitteilungen direkt per
Email.
WARNUNG
Die Verantwortung für die Umsetzung
der Maßnahmen, die aus den Sicher-
heitsmitteilungen ergehen, obliegt dem
Halter.
Sicherheitsmitteilungen werden von den
Musterprüfstellen erlassen und dort eben-
falls auf den jeweiligen Websites veröffent-
lich. Dabei stehen auch Service-
leistungen wie RSS zur Verfü-
gung, die dem Internet-User er-
lauben, verschiedene Websites
und deren Änderungen im Blick
zu behalten, ohne sie einzeln
aufrufen zu müssen. Dadurch lassen sich
deutlich mehr Informationen überblicken als
früher. Besuchen Sie daher regelmäßig die
Sicherheitsseiten der Musterprüfstellen und
Informieren Sie sich über neue Sicherheits-
mitteilungen, die alle Produkte aus dem
Gleitschirmsport umfassen (Adressen siehe
Anhang).
Haftungs- und
Garantieausschlüsse,
Betriebsgrenzen
Die Benutzung des Produkts erfolgt auf
eigene Gefahr!
Für etwaige Personen- oder Materialschä-
den, die im Zusammenhang mit Swing-
Produkten entstehen, kann der Hersteller
nicht haftbar gemacht werden. Jegliche
Änderungen oder unsachgemäße Reparatu-
ren an diesem Rettungssystem sowie ver-
säumen von Packen und Nachprüfungen
haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis
und Garantie zur Folge.
Jeder Pilot ist für seine eigene Sicherheit
selbst verantwortlich und muss dafür Sorge
tragen, dass das Luftfahrzeug vor jedem
Start auf seine Lufttüchtigkeit überprüft wird.
Ein Start darf nur erfolgen, wenn die Gleit-
schirmausrüstung flugtauglich ist. Weiterhin
muss der Pilot außerhalb Deutschlands die
jeweiligen national gültigen Bestimmungen
einhalten.
Die Gleitschirmausrüstung darf nur mit einer
für das Fluggebiet gültigen Pilotenlizenz
oder unter Aufsicht eines staatlich aner-
kannten Fluglehrers verwendet werden.
Jegliche Haftung Dritter, insbesondere Her-
steller und Vertreiber, ist ausgeschlossen.
Haftungs- und Garantieausschlüsse
Der Rettungsschirm darf im Rahmen der
Haftungs- und Garantiebedingungen nicht
Installiert oder verwendet werden, wenn
einer oder mehrere der folgenden Punkte
zutreffen:
• abgelaufener Nachprüfungsfrist, bei
Durchführung der Überprüfung von nicht
autorisierten Stellen oder Personen
• abgelaufener Packfrist oder das Ret-
tungsgerät wurde durch nicht ausreichend
qualifizierte Personen gepackt
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Escape

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