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02 Sicherheit; Sicherheitshinweise - Swing Escape Betriebs- Und Packanweisung

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02 Sicherheit

WARNUNG
Die nachfolgenden Sicherheitshinweise
müssen unter allen Umständen beach-
tet werden. Zuwiderhandlung haben
das Erlöschen der Betriebserlaubnis
und/oder den Verlust des Versiche-
rungsschutzes zur Folge und können
zu schwere Verletzungen führen oder
tödlich enden.

Sicherheitshinweise

Jede Luftsportart birgt Risiken in sich. Gleit-
schirmfliegen weist, im Vergleich zu ande-
ren Luftsportarten, die niedrigsten Quoten,
gemessen an der Zahl der Lizenzinhaber,
bei den tödlichen Unfällen auf.
In wenigen anderen Sportarten ist jedoch so
viel Eigenverantwortung erforderlich wie
beim Gleitschirmfliegen. Gerade weil das
Fliegen mit Gleitschirm so einfach und prak-
tisch von jedermann zu erlernen ist, sind
Besonnenheit und Risikobewusstsein
Grundvoraussetzungen für eine sichere
Ausübung dieses Sports. Leichtsinn und
Selbstüberschätzung können schnell in
kritische Situationen führen. Besonders
wichtig ist eine sichere Einschätzung des
Flugwetters. Gleitschirme sind nicht für
Flüge in turbulenten Wetterbedingungen
konstruiert. Die meisten schweren Unfälle
mit Gleitschirmen haben ihre Ursache in
einer Fehleinschätzung des Flugwetters
durch den Piloten.
Bitte denken Sie stets daran, dass jeder
Luftsport potentiell gefährlich ist und dass
Ihre Sicherheit letztendlich von Ihnen
selbst abhängt.
Wir legen ihnen daher stark ans Herz,
dass Sie konservativ fliegen. Dies betrifft
sowohl die Wahl der Bedingungen bei
denen Sie fliegen, als auch den Sicher-
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heitsspielraum, den Sie bei Ihren Flug-
manövern einkalkulieren.
Wir empfehlen Ihnen nur mit getesteter
und zugelassener Flugausrüstung (Flug-
gerät, Gurtzeug mit Protektor, Rettungs-
gerät, Helm) sowie mit geeigneter Klei-
dung (Schuhe, Handschuhe, Overall) zu
fliegen.
Gleitschirme unterliegen in Deutschland den
Richtlinien für Luftsportgeräte und dürfen in
keinem Fall ohne einen gültigen Befähi-
gungsnachweis geflogen werden. Eigenver-
suche sind strengstens verboten und diese
Betriebsanweisung ist kein Ersatz für den
Besuch einer Flugschule.
Gleitschirmrettungssysteme unterliegen in
der Bundesrepublik Deutschland nicht der
Zulassungspflicht des Luftfahrtbundesamtes
(LBA)
Die Gleitschirmrettungssysteme der Baurei-
he ESCAPE entsprechen zum Zeitpunkt
ihrer Auslieferung den Lufttüchtigkeitsanfor-
derungen für Hängegleiter und Gleitsegel.
Für etwaige Personen- oder Materialschä-
den, die im Zusammenhang mit diesen
Rettungssystemen stehen, kann der Her-
steller nicht haftbar gemacht werden.
Ihr ESCAPE steht an der Spitze des
Entwicklungsstandards von Rettungsfall-
schirmen. Bei entsprechender Pflege wird
er über Jahre seine uneingeschränkte
Lufttüchtigkeit erhalten.
Rettungssysteme dürfen nur von ausrei-
chend qualifizierten Personen gepackt und
geprüft werden.
Beim Wiederverkauf des Rettungsgerätes
ist das Betriebshandbuch an den Käufer
unbedingt weiterzugeben. Es ist Bestandteil
der Betriebserlaubnis und gehört zum Ret-
tungsgerät.
Beachten Sie die weiteren ausdrücklichen
Sicherheitshinweise in den einzelnen Kapi-
teln dieses Betriebshandbuch.

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