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Service

Zum sachgerechten Betrieb eines BHKW gehört ein regelmäßiger
Service und die Instandhaltung nach den Angaben des Herstellers
( Installations- und Wartungsanleitung).
Bei Nichtbeachtung der Wartungs- und Instandhaltungs-
intervalle droht der Verlust der Gewährleistung.
Um Anlagenschäden zu vermeiden:
▶ Störungsursachen sofort beheben.
Wir empfehlen, einen Regelservice- oder Instandhaltungsvertrag mit
dem Hersteller oder einem vom Hersteller autorisierten Fachbetrieb
abzuschließen.
Alle Service- und Reparaturarbeiten im BHKW-Bereich
erfordern, durch den Automatikbetrieb (Selbstanlauf),
erhöhte Sach- und Fachkenntnisse. Daher sind alle
Service- und Reparaturarbeiten nur nach intensiver
Unterweisung gestattet.
GEFAHR: Lebensgefahr durch einen automatischen
Anlauf des BHKW (z. B. nach einer externen Start-
anforderung).
Um das BHKW z. B. für Servicearbeiten außer Betrieb zu
nehmen und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten
zu sichern ( Kapitel 6, Seite 29):
▶ Serviceschalter am Schaltschrank auf Stellung 0
(Wartung) stellen.
▶ Schlüssel vom Serviceschalter abziehen.
Nur der Hersteller oder durch den Hersteller eingewiesene und
autorisierte Fachmänner dürfen alle Servicetätigkeiten und
Reinigungsarbeiten innerhalb der Schallschutzkabine durchführen!
Reinigungsarbeiten außerhalb der Schallschutzkabine sind nach
einfacher Einweisung möglich.
In der Installationsanleitung finden Sie Informationen zu
möglichen Störungen und Warnungen. Die Behebung
von Störungen und Warnungen darf nur ein autorisierter
Fachmann durchführen.
Die Installationsanleitung finden Sie in der Anlagen-
dokumentation.
Loganova EN100 – 6 720 820 648 (2017/06)
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