7.3
Kennzeichnung
Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung sollte die Person, die diese Prüfung durchgeführt hat, an
der Wand in unmittelbarer Nähe der Tür ein Schild in der Größe von mindestens
30 mm × 40 mm dauerhaft anbringend Das Schild muss folgende Aufschrift tragen:
Feststellanlagen mit Feuerschutzabschlüssen
Dokumentnr.: A6V10432325_de--_a – Ausgabe 1 (09/14)
Feststellanlage
Abnahme durch
Datum der Abnahme .............................
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7 Anhang
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