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Nilfisk-ALTO ATTIX 995-0H/M SD XC Type 22 Schnellstartanleitung Seite 13

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Flüssigkeiten saugen
VORSICHT
Aufsaugen von Flüssigkeiten.
Aufgrund der Bauart besitzen Ge-
räte mit Absetzbehälter (SD) keine
automatische Füllstandsüberwa-
chung. Es besteht die Gefahr der
Beschädigung des Gerätes durch
Überfüllung oder von Schäden
durch das Auslaufen der aufge-
saugten Flüssigkeit.
1. Nie mehr als 40 Liter auf ein-
mal aufsaugen.
2. Sauger ausschalten und den
Schmutzbehälter entleeren.
Gefährliche Materialien
WARNUNG
Gefährliche Materialien.
Das Saugen gefährlicher Mate-
rialien kann zu schweren oder
tödlichen Verletzungen führen.
1. Folgende Materialien dürfen
nicht gesaugt werden:
- heiße Materialien (glimmende
Zigaretten, heiße Asche usw.)
- brennbare, explosive, aggres-
sive Flüssigkeiten (z.B. Ben-
zin, Lösungsmittel, Säuren,
Laugen usw.)
- Gemische brennbarer Stäube
mit Flüssigkeiten
- explosionsgefährliche oder
diesen gleichgestellte Stoffe
im Sinne von §1 Sprengstoff-
gesetz
- brennbare Stäube mit extrem
niedriger Mindest-Zündener-
gie ME < 1 mJ (nationale Zu-
satzbestimmungen beachten)
- Reaktionsfreudiger Staub
oder Staub mit hoher Affi nität
zu Sauerstoff
MAK = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
1)
ATTIX 995-0H/M SD XC Type 22
WARNUNG
Bei Staubpartikeln, die Titan oder
Magnesium enthalten, gelten
zusätzliche Anforderungen.
Wenden Sie sich bitte an die
nationale Arbeitsbehörde oder den
Hersteller des Staubsaugers.
Einsatz bei Asbestsanierungsarbeiten
WARNUNG
Zum Aufsaugen von Asbest oder
asbesthaltigem Sauggut:
1. Den Sauger ATTIX 995-0H/M
SD XC Type 22 verwenden.
2. Saugschlauch ø 36 mm ver-
wenden.
Den staubfreien Transport des
Gerätes und der kontaminierten
Teile (Schlauch, Handrohr, Düsen
etc.) mittels verschließbarem
Kunststoffsack sicherstellen. Nach
dem Einsatz im abgeschotteten
Bereich im Sinne der TRGS 519
darf der Asbestsauger nicht mehr
im sog. Weißbereich eingesetzt
werden. Ausnahmen sind nur
zulässig, wenn der Asbestsauger
zuvor von einem Sachkundigen
gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 vollstän-
dig (d.h. nicht nur die Außenhülle,
sondern auch z.B. der Kühlluft-
raum, Einbauräume für elektrische
Betriebsmittel, die Betriebsmittel
selbst etc.) dekontaminiert worden
ist. Dies ist vom Sachkundigen
schriftlich festzuhalten und abzu-
zeichnen.
Beim Aufsaugen von asbesthal-
tigen Stäuben darf die gereinigte
Luft nicht in den Arbeitsraum
zurückgeführt werden. Verwenden
Sie zur Ableitung der Abluft den
Abluft-Adapter und einen Schlauch
mit einer Länge von maximal 4 m
und einer Nennweite von minimal
50 mm.
GB
D
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NL
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DK
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MAL

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