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Sicherheitsmaßnahmen - AUTOTERM PLANAR – 9D – 24 Betriebsanleitung

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Sicherheitsmaßnahmen
3.1. Die Montage des Heizgeräts und seiner Bestandteile muss durch spezialisierte
Unternehmen erfolgen.
3.2. Das Heizgerät darf nur für Zwecke eingesetzt werden, die in der vorliegenden
Betriebsanleitung aufgelistet sind.
3.3. Die Verlegung der Kraftstoffleitung durch den Innenraum oder die Fahrerkabine des
PKW oder Transportfahrzeugs ist verboten.
3.4. Die Stromleitungen (Kabelstränge) des Heizgerätes dürfen nicht in der Nähe der
Kraftstoffleitung verlegt werden.
3.5. Mit einem Heizgerät ausgerüstete Verkehrsmittel müssen einen Feuerlöscher
mitführen.
3.6. An Stellen, an denen sich leicht entflammbare Dämpfe und Gase oder große
Staubmengen bilden und ansammeln können, ist die Verwendung eines Heizgerätes
verboten.
3.7. Wegen der Vergiftungsgefahr durch Abgase bei laufendem Heizgerät, darf das
Heizgerät nicht betrieben werden, wenn das Fahrzeug in geschlossenen, nicht
gelüfteten Räumen steht (Garage, Werkstatt usw.).
3.8. Beim Betanken des Fahrzeugs mit Kraftstoff muss das Heizgerät ausgeschaltet sein.
3.9. Bei Durchführung von Elektroschweißarbeiten am Transportfahrzeug oder bei
Reparaturarbeiten am Heizgerät müssen Sie dieses von der Batterie abklemmen.
3.10. Bei der Montage und Demontage des Heizgeräts müssen Sicherheitsmaßnahmen
ergriffen werden, die durch die Vorschriften für Arbeiten mit Stromnetzen und dem
Kraftstoffsystem des Fahrzeuges festgelegt sind.
3.11. Der Anschluss eines Heizgeräts an den Stromkreis eines Transportfahrzeugs bei
laufendem Motor und fehlender Batterie ist verboten.
3.12. Unterbrechen Sie niemals die Stromversorgung des Heizgeräts vor Beendigung
des Nachlaufzyklus.
3.13. Die Einspeisung des Heizgeräts erfolgt über die Batterie, unabhängig von der Masse
des Fahrzeugs.
3.14. Der Anschluss des Heizgeräts oder die Trennung von Anschlüssen bei eingeschalteter
Stromspeisung des Heizgeräts ist verboten.
3.15. Es ist verboten, auf das Heizgerät zu treten oder Gegenstände darauf zu legen.
3.16. Es ist verboten, das Heizgerät mit Kleidungsstücken, Textilstücken usw. zu bedecken
sowie diese Gegenstände vor dem Ein- oder Auslass der Heißluft aufzustellen.
3.17. Wenn das Heizgerät ausgeschaltet wird, darf es erst nach 5 bis 10 Sekunden wieder
eingeschaltet werden.
3.18. Kontaktieren Sie aus Sicherheitsgründen nach zwei aufeinander folgenden Fehlstarts
den Kundendienst, um die Fehler festzustellen und zu beseitigen.
3.19. Bei Auftreten von Störungen beim Betrieb des Heizgeräts müssen Sie sich an eine
vom Herstellerwerk autorisierte Fachwerkstatt wenden.
3.20. Bei Nichteinhaltung der obengenannten Anforderungen verliert der Verbraucher den
Anspruch auf Garantieleistungen am Heizgerät.
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