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Tait TP8135 Bedienungsanleitung Seite 120

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entscheidenden Funktion für die Grundfunktionali-
tät oder erfolgreiche Ausführung der Software
aufgehoben wird. Das faktische Vorliegen von
Mängeln wird ausschließlich von Tait bestimmt.
Tait garantiert nicht, dass die Nutzung der Soft-
ware oder der vorgesehenen Produkte seitens des
Lizenznehmers ohne Unterbrechungen, Fehler oder
völlig ohne Sicherheitsschwachstellen abläuft oder
die Software oder die vorgesehenen Produkte den
jeweiligen Anforderungen des Lizenznehmers
gerecht werden. Tait gibt keine Zusicherungen
oder Garantieverpflichtungen für in der Software
enthaltene Drittanbietersoftware.
6.2. Die einzige Verpflichtung von Tait gegenüber
dem Lizenznehmer sowie der ausschließliche
Rechtsanspruch des Lizenznehmers im Rahmen
dieser Gewährleistung bestehen in zumutbaren
Anstrengungen seitens Tait, durch diese Gewähr-
leistung abgedeckte Software-Sachmängel zu
beseitigen. Diese Anstrengungen bestehen entwe-
der im Ersetzen des Datenträgers bzw. Mediums
oder im Versuch, signifikante, nachweisliche Fehler
im Programm oder in der Dokumentation oder
entsprechende Sicherheitsschwachstellen zu korri-
gieren. Wenn Tait den Mangel nicht in angemes-
sener Zeit beseitigen kann, ersetzt Tait im eigenen
Ermessen die mangelhafte Software mit einer
funktional gleichwertigen Software, und gewährt
dem Lizenznehmer eine entsprechende Lizenz für
diese Ersatzsoftware, die denselben Zweck erfüllt,
oder kündigt den Lizenzvertrag und erstattet dem
Lizenzgeber die bezahlte Lizenzgebühr zurück.
Wenn Tait bei der Überprüfung des vermuteten
Mangels feststellt, dass kein entsprechender
Mangel vorliegt, hat Tait Anspruch auf Erstattung
der diesbezüglichen Kosten durch den Lizenzneh-
mer.
6.3. Tait schließt alle anderen Garantieverpflich-
tungen für die Software oder Dokumentation aus,
die über die ausdrücklichen Garantieverpflich-
tungen in Paragraph 6 hinausgehen. Die Garantie-
verpflichtungen in Paragraph 6 ersetzen alle ande-
ren Garantieverpflichtungen, einschließlich
ausdrückliche oder stillschweigende, mündliche
oder schriftliche Garantieverpflichtungen sowie
insbesondere alle stillschweigenden Garantiever-
pflichtungen zum Zustand, Rechtsansprüchen oder
Nichtverletzung von Rechten Dritter, Marktgängig-
keit oder Eignung für einen bestimmten Zweck
bzw. für die Verwendung durch den Lizenznehmer
(wobei Tait keinerlei Kenntnis über einen solchen
120 Tait Softwarelizenzvertrag
Zweck oder eine solche Verwendung besitzen
muss). Dies gilt unabhängig davon, ob diese sich
aus Gesetzen oder anderen rechtlichen Bestim-
mungen, Gewohnheitsrecht, Handelsusancen,
üblichen Geschäftsablaufen oder anderweitig
ergeben. Darüber hinaus schließt Tait jegliche
Garantieverpflichtungen für die Software oder
Dokumentation an andere Personen als den
Lizenznehmer aus.
Paragraph 7: LIZENZ- UND EIGENTUMS-
ÜBERTRAGUNG
7.1. Der Lizenznehmer willigt ein, die Software
oder Dokumentation nicht ohne vorherige schrift-
liche Einwilligung von Tait an Dritte zu übertragen.
Tait kann diese Einwilligung nach eigenem Ermes-
sen verweigern oder davon abhängig machen,
dass der neue Lizenznehmer entsprechende
Lizenzgebühren bezahlt und rechtsverbindlich in
diesen Vertrag einwilligt.
7.2. Bei einem Value-Added-Reseller (VAR) oder
Value-Added Distributor (VAD) von vorgesehenen
Tait Produkten kann die Einwilligung aus Absatz
7.1 in einem Tait Wiederverkäufervertrag bzw. Tait
Vertriebsvertrag enthalten sein.
7.3. Wenn es sich bei den vorgesehenen
Produkten um in einem Fahrzeug montierte Tait
Mobilprodukte oder tragbare Handfunkgeräte
handelt und der Lizenznehmer das Eigentum an
diesen Produkten an Dritte überträgt, kann er sein
Recht zur Nutzung der eingebetteten oder zur
Nutzung der Funkprodukte bereitgestellten Soft-
ware sowie der zugehörigen Dokumentation
abtreten. Dies setzt jedoch voraus, dass er sämt-
liche Exemplare der Software und Dokumentation
an den neuen Lizenznehmer überträgt.
7.4. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf
hingewiesen, das Absatz 7.3 nicht die TaitNet-
Infrastruktur oder die zu einem beliebigen Zeit-
punkt unter folgender Adresse aufgelisteten
Funknetzwerkprodukte einschließt:
http://www.taitradio.com.
7.5. Falls der Lizenznehmer als Auftragnehmer
oder Unterauftragnehmer (Integrator) vorgesehene
Tait Produkte und Software nicht für den eigenen
internen Gebrauch sondern zum Endgebrauch
durch einen Kunden erwirbt bzw. lizenziert, darf
der Lizenznehmer diese Software übertragen,
vorausgesetzt, a) der Lizenznehmer überträgt alle
Kopien der Software und der zugehörigen Doku-
mentation an den Erwerber, und b) der Lizenzneh-

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