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Gewährleistung; Gewährleistungsbedingungen - CitrinSolar ProClima Anleitung

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proClima
7
G ew ähr l e i s t ung
7.1
Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
wurden unter Berücksichtigung der geltenden Normen und
Vorschriften, dem Stand der Technik sowie unserer lang-
jährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von CitrinSolar mit
den vorbehaltlich einer im Einzelfall getroffenen abwei-
chenden Vereinbarung anwendbaren Gewährleistungsre-
gelungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung im Internet
unter www.citrinsolar.de abrufbar.
7.1.1 Gewährleistungsbedingungen
Wir leisten gegenüber unseren Geschäftspartnern folgende
Gewährleistungen
Gerätetyp
Gewährleis-
24 Monate
tungszeit
Erweiterte
- 60 Monate auf Wärmetauscher
Gewährleistung
- Jährliche Wartung
- Korrosionsschutzinhibitor
CSprotect
Bedingung
- Einhaltung unserer Wartungs-
und Pflegehinweise
Kostenloser Ersatz defekter Teile
Leistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbe-
triebnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach erfolgter
Lieferung.
Exklusiv und vorrangig bieten wir unseren Fachbetrieben
die direkte Abwicklung aufgetretener Gewährleistungsfälle
mit dem Endkunden vor Ort sowie deren schnelle und un-
komplizierte Abrechnung mit uns an.
Anstelle von Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung
oder Schadenersatz übernimmt CitrinSolar innerhalb der
Gewährleitungsfrist die Kosten der erfolgreichen Mangel-
beseitigung/Reparatur eines CitrinSolar Produktes durch
den Fachbetrieb im Rahmen einer berechtigten Gewähr-
leistungsinanspruchnahme durch den Endkunden.
Voraussetzung unserer Einstandspflicht ist, dass das Pro-
dukt direkt von uns bezogen wurde sowie, dass mindes-
tens ein Mitarbeiter des Fach-betriebes von uns auf die
Reparatur des betreffenden Produktes geschult worden ist
und dass der Fachbetrieb alle Ersatzteile aus unserem Er-
satzteilvorschlag stetig auf Vorrat hält.
Brennwertgeräte
Nach Anerkennung des Gewährleistungsfalles durch uns
übernehmen wir, nach vorheriger Abstimmung, die Kosten
der erfolgreichen Arbeitsleistung, die zur Behebung des
Fehlers an dem CitrinSolar Produkt notwendig war. Ar-
beitsleistung sowie Anfahrt werden nach den jeweils gel-
tenden pauschalen Vergütungssätzen abgerechnet. Defek-
te Bauteile werden von uns kostenfrei ersetzt. Zuschläge
jeder Art, Bearbeitungsgebühren oder Bearbeitungspau-
schalen sowie sonstige Aufwendungen für Büroarbeiten
können leider nicht ersetzt werden.
Ebenfalls von uns nicht ersetzt werden die Kosten für das
Beschaffen von Ersatzteilen, einer möglichen zweiten oder
weiteren Anfahrt, sowie die Kosten eines zweiten oder wei-
teren Einsatzes. Gleichfalls nicht ersetzt werden die Kos-
ten für erfolglose Reparaturarbeiten und für Reparatur-
versuche. Etwas anderes gilt hier nur, wenn der Austausch
der gesamten Einheit oder eines sonstigen Ersatzteils, das
nicht zu den Standardersatzteilen zählt, zur Behebung des
Mangels zwingend notwendig war und dieser Umstand vor
Beginn der Reparaturarbeiten nicht erkennbar war bzw.
von dem Fachbetrieb ohne eigenes Verschulden nicht er-
kannt wurde. In diesem Fall übernimmt CitrinSolar auch die
Kosten für den zweiten Einsatz (inklusive Anfahrtspau-
schale), wenn dies für den Austausch der Einheit oder des
Ersatzteils notwendig war. Gleiches gilt, wenn zur Behe-
bung des Mangels ein erheblich größerer Aufwand als vor
Beginn der Reparaturarbeiten zu erwarten war, notwendig
wird und dieser Umstand zuvor von dem Fachbetrieb nicht
erkannt werden konnte.
Ebenfalls von uns nicht ersetzt werden die Kosten für das
Beschaffen von Ersatzteilen, einer möglichen zweiten oder
weiteren Anfahrt, sowie die Kosten eines zweiten oder wei-
teren Einsatzes. Gleichfalls nicht ersetzt werden die Kos-
ten für erfolglose Reparaturarbeiten und für Reparatur-
versuche. Etwas anderes gilt hier nur, wenn der Austausch
der gesamten Einheit oder eines sonstigen Ersatzteils, das
nicht zu den Standardersatzteilen zählt, zur Behebung des
Mangels zwingend notwendig war und dieser Umstand vor
Beginn der Reparaturarbeiten nicht erkennbar war bzw.
von dem Fachbetrieb ohne eigenes Verschulden nicht er-
kannt wurde. In diesem Fall übernimmt CitrinSolar auch die
Kosten für den zweiten Einsatz (inklusive Anfahrtspau-
schale), wenn dies für den Austausch der Einheit oder des
Ersatzteils notwendig war. Gleiches gilt, wenn zur Behe-
bung des Mangels ein erheblich größerer Aufwand als vor
Beginn der Reparaturarbeiten zu erwarten war, notwendig
wird und dieser Umstand zuvor von dem Fachbetrieb nicht
erkannt werden konnte.
Regelmäßig nicht übernommen werden die Kosten der Su-
che nach der jeweiligen Störung bzw. nach deren Ursache.
Gewährleistung
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