Bedienungsanleitung
für Radiante 500/45 K ECOplus
oder 500/57 H und K ECOplus
Jedes Hark - Produkt wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird sorgfältig auf Materialbeschaffenheit, Ver-
arbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit des
Kamins gewähren zu können. Es ist wichtig, dass Sie vor der Inbe-
triebnahme des Kamins alle Punkte dieser Anleitung zur Kenntnis
nehmen und beim Betrieb beachten.
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Kami-
nen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten
(z.B. Bauordnung des einzelnen Bundeslandes, Feuerungsverordnung,
DIN V 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schornstein-
berechnungen, EN 13229 für Kamine sowie örtliche Vorschriften). Um
die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten,
ist vor der Installation des Kamins der zuständige Schornsteinfeger-
meister zu informieren. Er wird die örtlichen Gegebenheiten vor der
Montage prüfen und die Feuerstätte vor der Inbetriebnahme abnehmen.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe soll mindestens 4 m betragen.
Diese Höhe wird gemessen vom Rauchrohreintritt des Kamins in
den Schornstein bis zur Mündung des Schornsteins über dem Dach.
Der Querschnitt des Schornsteins sollte idealerweise dem des
Rauchrohrstutzens der Radiante entsprechen (Durchmesser 18 cm
= 254 cm²). Bei abweichenden Schornsteinquerschnitten sollte vor-
ab eine technische Prüfung in Form einer Schornsteinquerschnittbe-
rechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entneh-
men ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Es sei denn, die
Feuerstätte wird an eine ausreichend dimensionierte Verbrennungs-
luftleitung angeschlossen, über die die Verbrennungsluft direkt
aus dem Freien zugeführt wird. Für den letztgenannten Fall muss
ein Durchbruch in der Außenwand des Hauses vorgesehen wer-
den. Dieser Wanddurchbruch ist mit einem Außenwanddurchlass
Abb. A
min. 80cm Abstand
zu brennbaren
Bauteilen z.B. Möbeln
(Strahlungsbereich)
Für ausreichende Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw.
-ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen
4 m
1.5. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder
Grundfläche aufgestellt
2
1.6. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustof-
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
zu versehen, der mit Hilfe von Aluflexrohren (Durchm. 125 mm), die
im Hark-Zubehörprogramm erhältlich sind, mit dem Stutzen für die
Verbrennungsluftzufuhr an der Radiante verbunden werden muss.
Das Aluflexrohr ist mechanisch gegen Beschädigungen zu schützen
und zusätzlich mit Wärmedämmung und Dampfsperre zu versehen.
Als Faustformel gilt: Die Verbrennungsluftleitung sollte nicht län-
ger als 12 m sein. Für jede Richtungsänderung (90°) sind 3 Meter
Leitungslänge abzuziehen. Wenn die Leitung sehr viel länger wird
oder besonders viele Richtungsänderungen haben muss, kann sie
zum Ausgleich mit größerem Durchmesser verlegt werden. Grund-
sätzlich ist ein runder Querschnitt der Luftleitung günstiger, als ein
rechteckiger Kanal. Wenn ein rechteckiger Kanal erforderlich ist,
so ist sein "hydraulischer Durchmesser" zu berücksichtigen. Das
heißt, seine Querschnittsfläche muss entsprechend dem höheren
Widerstand größer ausfallen, als bei einer Leitung mit rundem
Querschnitt. Lufteintrittsöffnungen dürfen nicht leicht verschließbar
angeordnet sein.
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
3
in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungsluftleitung und das
Gitter in der Außenwand regelmäßig auf Verunreinigungen zu
prüfen sind. Laubreste, Pollen oder Spinnenweben können die
Verbrennungsluftleitung derart zusetzen, dass der Feuerstätte
nicht mehr genügend Verbrennungsluft zugeführt wird und es so-
mit zu erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen kommen kann.
Eine Küchendunstabzugshaube im Abluftbetrieb, die sich im
Raumluftverbund mit dem Kamin befindet, kann den Betrieb
der Feuerstätte ebenfalls beeinträchtigen, da sie große Men-
gen verbrauchter Luft ins Freie transportiert. Diese Luft muss
dem Raumverbund durch eine entsprechend große Verbren-
nungsluftleitung wieder zugeführt oder die Dunstabzugshaube
muss mit einem Fensterkontaktschalter versehen bzw. auf Um-
luft umgerüstet werden. Dieser Fensterkontaktschalter wird an
einem kippfähigen Fenster installiert und gewährleistet, dass
die Dunstabzugshaube nur betrieben werden kann, wenn das Fenster
gekippt ist.
fen bestehen und der statischen Last des Kamins standhalten.
Ungeeignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser Art
sollten durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausgetauscht
werden. Dabei muss außerdem beachtet werden, dass zwischen
Zement-Estrich und Betondecke keinerlei (!) Versorgungsleitungen
(Trittschalldämmung, Wärme-dämmung, Elektroleitungen etc.) ver-
legt sind. Der Verbundestrich muss in der Größe des Kaminsockels
hergestellt werden. Achten Sie dringend darauf, dass zwischen dem
Verbundestrich und dem schwimmenden Estrich eine Bewegungs-
fuge angeordnet ist. Alternativ kann eine Lastverteilungsplatte mit