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Gewährleistung; Reinigen; Recycling - Congstar DSL-Box zwei Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Abmessungen
(L x B x H, in mm)
135 x 95 x 30
Gewicht, ohne
Steckernetzgerät
ca. 180 g
Gewährleistung
Der Händler, bei dem die congstar DSL-Box Zwei erworben wurde
(congstar oder Fachhändler), leistet für Material und Herstel-
lung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung
von 2 Jahren ab der Übergabe. Dem Käufer steht im Mangelfall
zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder
Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zu-
rücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten
ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich
mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch
eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung)
zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner
nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Drucker-
patronen und wiederaufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommuni-
kationsendgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäfts-
zeiten an die Hotline 0180 5 324 444 des Technischen Kunden-
dienstes wenden. Der Verbindungspreis beträgt 14 ct./ min. aus
dem deutschen Festnetz (Stand Mai 2007). Erfahrene Techniker
beraten Sie und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

Reinigen

Wischen Sie die congstar DSL-Box Zwei von Zeit zu Zeit mit einem
Antistatiktuch ab.

Recycling

Hat die congstar DSL-Box Zwei ausgedient,
bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres
kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wert-
stoffhof). Das nebenstehende Symbol bedeutet,
dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu
entsorgen ist. Nach dem Elektro- und Elektro-
nikgerätegesetz (ElektroG) sind Besitzer von
Altgeräten gesetzlich gehalten, alte Elektro-
und Elektronikgeräte einer getrennten Abfall-
erfassung zuzuführen. Helfen Sie bitte mit und leisten Sie einen
Beitrag zum Umweltschutz, indem Sie das Altgerät nicht in den
Hausmüll geben.
Reinigen, Recycling
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