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Gewährleistung Für Die Congstar Dsl-Box - Congstar DSL-BOX Handbuch

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Gewährleistung für die congstar DSL-Box
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE CONGSTAR DSL-BOX
Die congstar GmbH leistet für Material und Herstellung des Telekommunikati-
onsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung
zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Liefe-
rung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung
des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern
der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemä-
ße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchs-
gütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsend-
gerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline
0180 5 324 444 wenden. Der Verbindungspreis beträgt 14 ct./min. aus dem
deutschen Festnetz (Stand Mai 2007). Erfahrene Techniker beraten Sie und
stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

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