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Aufstellungsvorschriften - REMKO CLA 40 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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§ 44 Raumtrocknung
(2) zum Austrocknen von Räumen mit einer für die Ver-
brennung ausreichenden Luftzufuhr dürfen abweichend
von § 38 Abs. 3 Heizgeräte betrieben werden, ohne
dass die Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet wer-
den. In diesen Räumen ist der ständige Aufenthalt von
Personen verboten. Auf das Verbot ist durch Schilder
an den Eingängen der Räume hinzuweisen.
§ 53 Prüfung
(2) Die Geräte sind entsprechend den Einsatzbedingun-
gen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal,
durch einen Sachkundigen auf ihren arbeitssicheren
Zustand prüfen zu lassen.
Der Brenner ist auf seine Abgaswerte zu überprüfen.
§ 54 Überwachung
(1) Die mit der Bedienung der Geräte beauftragten Per-
sonen haben die Geräte bei Arbeitsbeginn auf augen-
fällige Mängel an den Bedienungs- und Sicherheitsein-
richtungen sowie auf das Vorhandensein der Schutzein-
richtungen zu überprüfen.
(2) Werden Mängel festgestellt, ist der Aufsichtführende
zu verständigen.
(3) Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit des Gerätes
gefährden, ist dessen Betrieb einzustellen.
§ 55 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs. 1 der Reichs-
versicherungsordnung (RVO) handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig den Bestimmungen der
§§ 37, 38 Abs. 1 bis 3 und 5
§ 44 Abs. 2, § 53 Abs. 2 oder § 54 zuwiderhandelt

Aufstellungsvorschriften

Für den Baustelleneinsatz aller Geräte gelten grund-
sätzlich die Sicherheitsrichtlinien der Bauberufsgenos-
senschaften sowie die jeweiligen Landesbauordnungen.
Der Elektroanschluss der Geräte muss nach VDE
0100 § 55 an einen besonderen Speisepunkt mit
Fehlerstromschutzeinrichtung erfolgen.
Die Geräte fallen unter den Geltungsbereich der Ver-
ordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1.BImSchV. Der
Betreiber ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen
nach Inbetriebnahme der Feuerungsanlage diese dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister anzuzeigen.
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Aufstellung im Freien
Um Beschädigungen der Geräte zu vermeiden, müssen
diese im Freien witterungsbeständig geschützt aufge-
stellt werden.
Die Verwendung einer Brennerabdeckung (REMKO-
Zubehör) ist empfehlenswert.
Durch den Gerätebetrieb dürfen keine Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen entstehen können.
Aufstellung in geschlossenen, gut belüfteten Räu-
men ohne Kaminanschluss
Der Betrieb der Geräte ist zulässig, wenn die unter
§ 38 Abs. 4 aufgeführten zur Verbrennung benötigten
Mindestluftmengen zugeführt werden. Eine zuverlässi-
ge Abfuhr der Verbrennungsgase muss auf jeden Fall
sichergestellt sein, um eine unzulässige Schadstoffbe-
lastung der Luft auszuschließen.
– Frischluft wird von unten zugeführt
– Abgase werden nach oben abgeführt.
Raumbeheizung
Warmlufterzeuger dürfen zur Raumbeheizung nur mit
Raumthermostat (Zubehör) betrieben werden.
Die Zufuhr der zur einwandfreien Verbrennung notwen-
digen Frischluft muss sichergestellt werden. Dieses ge-
schieht sinnvollerweise durch Fenster und Türen oder
durch ausreichend groß dimensionierte Öffnungen in
der Außenwand.
Achtung!
Vermeiden Sie Unter- bzw. Überdruck im Aufstellungs-
raum, da dieses unweigerlich zu verbrennungstechni-
schen Störungen führt.
Achten Sie unbedingt auf eine auf die jeweilige Geblä-
seleistung (siehe Typenschild) angepasste Ansaug-
und Abluftöffnung.
Sollte dies nicht möglich sein, ist der Gebläsebrenner
ggf. mit einer separaten Verbrennungsluftzufuhr zu ver-
sehen.
Sicherheitsabstände
Um einen sicheren Gerätebetrieb zu gewährleisten,
müssen folgende Sicherheitsabstände eingehalten wer-
den:
– nach oben, ohne Abgasanschluss
– nach oben, zu feuerhemmender Decke
– seitlich, zu nicht brennbaren Teilen
– Ausblasseite, zu nicht brennbaren Teilen
– Ansaugseite, für ungestörte Luftzufuhr
Fußboden und Decke müssen feuerhemmend sein.
Ansaug- und Ausblasquerschnitte dürfen nicht verengt
werden.
3,0 m
1,5 m
0,6 m
3,0 m
1,0 m

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Diese Anleitung auch für:

Cla 25Cla 50

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