Garantiebestimmungen. Marmitek übernimmt bei einer falschen Verwendung des Produkts oder bei einer anderen Verwendung des Produktes als für den vorgesehenen Zweck keinerlei Produkthaftung. Marmitek übernimmt für Folgeschäden keine andere Haftung als die gesetzliche Produkthaftung. Dieses Produkt ist kein Spielzeug. Außer Reichweite von Kindern halten.
Telefon, Android Tablet, iPhone, iPad oder Mac. Sie können sogar den Ton Ihres Fernsehers mithilfe eines Marmitek Bluetooth Audiosenders drahtlos versenden. Der BoomBoom 77 hat eine Reichweite von ca. 10 Metern, sodass Sie Ihre Musik problemlos im selben Raum oder Nebenzimmer regeln können.
Audioquelle. Die ideale Entfernung beträgt ca. 1 Meter. Vergewissern Sie sich, dass der BoomBoom 77 ausgeschaltet ist. Drücken Sie so lange auf die Taste des BoomBoom 77, bis die LED rot und blau zu blinken beginnt. Schalten Sie die Bluetooth Funktion Ihres Geräts gemäß der Gebrauchsanleitung Ihres Geräts ein und gehen Sie zu den...
Sie können nun den Ton Ihres Geräts über Ihre Kopfhörer abspielen und regeln. Ausschalten Halten Sie die Taste des BoomBoom 77 2 Sekunden lang fest. Der BoomBoom 77 wird ausgeschaltet. Einschalten Halten Sie die Taste des BoomBoom 77 2 Sekunden lang fest.
10 Batterie fast leer Wenn die Batterie des BoomBoom 77 fast leer ist, wird die rote LED blinken. Laden Sie die Batterie dann gemäß obiger Beschreibung erneut auf. 11 Led status LED Anzeige Beschreibung Blaue LED leuchtet kontinuierlich Verbindung Grüne LED leuchtet kontinuierlich...
örtlichen Behörden oder städtischen Entsorgungsdienste oder an den Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben. 14 Copyright Marmitek BV ist ein Warenzeichen von Pattitude BV. BoomBoom 77™ ist ein Warenzeichen von Marmitek BV Alle Rechte vorbehalten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere übernimmt Marmitek BV keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieses...
Konformitätserklärung Hiermit erklärt Marmitek BV die Übereinstimmung des Gerätes BoomBoom 55 den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten Festlegungen der Richtliniën: Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität...