GARANTIE
Auf Ihr Gerät bieten wir 24 Monate Gewährleistung und die handelsübliche Garantie,
gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des Lieferscheines. Innerhalb
dieser Garantiezeit werden bei Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheines alle
auftretenden Herstellungs- und/oder Materialfehler kostenlos durch Instandsetzung
und/oder Austausch der defekten Teile, bzw. (nach unserer Wahl) durch Umtausch in
einen gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert. Voraussetzung für eine
derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgemäß behandelt und gepflegt
wurde.
Über
unsere
Garantieleistungen
hinausgehende
Ansprüche
sind
ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur die Reparatur des
Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für eventuelle
Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie kann übernommen
werden für Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen bzw. bei Schäden, die
auf Stoß, fehlerhafte Bedienung, Einwirkung von Feuchtigkeit oder durch andere
äußere Einwirkungen oder auch auf Eingriff Dritter zurückzuführen sind. Im
Garantiefall ist das Gerät mit Rechnung oder Lieferschein, bzw. unter Angabe des
Datums, an dem Sie das Gerät erhalten haben, sowie unter genauer Beschreibung
der Mängel und gut verpackt - möglichst im Originalkarton - direkt an die
nachstehende Servicezentrale zu senden:
DEGUPA Vertriebsges.m.b.H.
Gewerbeparkstr. 7
A-5081 Anif
GARANTIE:
Die
Garantie
ist
eine
freiwillige,
vertragliche
Zusage
des
Herstellers
(Generalimporteurs), für die es weder inhaltliche noch formale Mindestanforderungen
gibt. Viele Garantien umfassen aber nur einen Teil der Kosten, die bei
Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der Regel für alle Mängel, die
innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel, die
zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch richtet sich
immer gegen den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des Mangels
kostenlos (für den Konsumenten) durchführen beziehungsweise veranlassen muss.