10. GARANTIE
§
1
GARANTIEKARTE
Zum Erwerb des Garantieanspruchs
muß
der Käufer diese Garantiekarte innerhalb
von
14
Tagen nach dem
Kaufdatum komplett ausgefüllt
und
vom Fachhändler abgestempelt
an
die
Fa.
Behringer GmbH unter der
in
§ 3 Ziffer 2
genannten
Adresse zurücksenden.
Es
gilt das
Datum
des
Poststempels:
Wird die Karte
nicht
oder verspätet eingesandt, besteht kein erweiterter Garantieanspruch.
§ 2
GARANTTELETSTUNG
1.
Die
Firma Behringer
GmbH
gewährt
für
mechanische und elektronische Bauteile
des Produktes
,
nach
Maßgabe
der hier
beschriebenen Bedingungen,
eine
Garantie
von
einem
Jahr
gerechnet
ab dem
Erwerb
des
Produktes
durch den
Käufer.
Treten
innerhalb
dieser Garantiefrist
Mängel
auf, die auf
Material- oder
Verarbeitungsfehlern
beruhen,
so werden diese nach Wahl der Firma Behringer GmbH durch
Reparatur
oder
Ersatz des Gerätes behoben.
2. Bei
berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt innerhalb der BRD frachtfrei
zurückgesandt.
Außerhalb
der
BRD erfolgt
die
Rücksendung des Gerätes
zu
Lasten
der
Kunden.
3.
Andere als die vorgenannten Garantieleistungen
werden
nicht gewährt.
§ 3
REPARATURNUMMER
1.
Um
die Berechtigung
zur
Garantiereparatur vorab überprüfen zu können,
setzt die
Garantieleistung voraus,
daß der Käufer die Behringer GmbH
VOR
Einsendung des Gerätes zu den üblichen Geschäftszeiten anruft
(Tel.02154/9206-0) und über den aufgetretenen Mangel unterrichtet. Der Käufer erhält dabei
eine
Reparaturnummer.
2.
Das Gerät muß sodann zusammen mit der Reparaturnummer im Originalkarton an folgende
Adresse
versandt werden:
BEHRINGER
Spezielle Studiotechnik
GmbH
Serviceabteilung
Otto-Brenner-Str.4
D47
877
Willich-Münchheide
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 4
GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät Originalrechnung bzw.
der
Kassenbeleg,
den der
Händler
ausgestellt
hat,
vorgelegt wird.
Liegt
ein
Garantiefall vor,
wird das
Produkt
innerhalb von spätestens
30
Tagen nach Wareneingang bei
der
Behringer GmbH repariert oder ersetzt.
2.
Falls das
Produkt
verändert oder angepaßt werden muß, um den geltenden nationalen oder
örtlichen
technischen oder
sicherheitstechnischen
Anforderungen des
Landes
zu
entsprechen,
das
nicht
das
Land
ist,
für das das
Produkt ursprünglich konzipiert
und
hergestellt
worden
ist,
gilt das
nicht
als
Material- oder
Herstellungsfehler. Die Garantie umfaßt im übrigen nicht die Vornahme solcher Veränderungen oder
Anpassungen
unabhängig,davon,
ob
diese
ordnungsgemäß durchgeführtworden
sind oder nicht. Die
Behringer
GmbH übernimmt im Rahmen dieser Garantie für derartige Veränderungen auch keine
Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen lnspektion oder Wartung bzw. zur Reparatur oder
zum
Austausch von Teilen, die durch normalen Verschleiß des Geräts bedingt
sind.
4. Auf
dem Garantiewege
nicht
behoben werden
des
weiteren Schäden
an dem
Gerät,
die
verursacht worden
sind durch
A
Mißbrauch oder Fehlgebrauch des Gerätes
für
einen anderen als seine normalen Zweck unter
Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen
der
Behringer GmbH;
A
den Anschluss oder Gebrauch des Produkts in einer Weise, die den geltenden technischen oder
sicherheitstechnischen Anforderungen
in
dem
Land,
in
dem das Gerät gebraucht
wird,
nicht entspricht,
A
Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von der Behringer GmbH
nicht
zu vertretende Ursachen
bedingt
sind.
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lO.GARANTIE