8. GARANTIE
8.1. GARANTIEFRIST
BATEC MOBILITY gewährleistete auf alle festen und Strukturteile eine Garantie von zwei
(2) Jahren, gerechnet ab dem Tag der Lieferung, diese bezieht sich auf Materialschäden
und Arbeitsaufwand und gilt für den ursprünglich angemeldeten Besitzer.
BATEC MOBILITY gewährleistete auf den AKKU eine Garantie von einem (1) Jahr,
gerechnet ab dem Tag der Lieferung, diese bezieht sich auf Materialschäden und
Arbeitsaufwand und gilt für den ursprünglich angemeldeten Besitzer. Der AKKU gilt als ein
Konsumgut.
8.2. GARANTIEBEDINGUNGEN
•
Konsumgüter (mit Ausnahme des AKKUS, auf den eine Garantie von 1 Jahr
gewährt wird) sind von der Garantie ausgeschlossen, außer im Fall einer
vorzeitigen Abnutzung dieser Teile, die auf einem Herstellungsfehler
zurückzuführen sind. Zu diesen Teilen zählen Reifen, Schlauch, Griffe,
Bremskabel, Schaltung und Verankerung, Räder des Ständers und ähnliche
Teile.
•
Sollte sich ein Garantiefall ergeben, empfiehlt BATEC MOBILITY, dass Sie sich
zunächst mit Ihrem Vertragshändler von BATEC MOBILITY in Verbindung
setzen, so dass dieser Ihnen die verfügbaren Lösungen für das Problem
erklären kann.
•
BATEC MOBILITY übernimmt keine Haftung für Schäden an einem Produkt,
wenn sich diese aufgrund einer unsachgemäßen Lagerung oder Benutzung
des Produktes ergeben. Wenn BATEC MOBILITY der Meinung ist, dass ein
Teil nicht richtig installiert wurde oder falsch benutzt oder gelagert wurde,
dann hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Garantie. Wir geben hier
einige Beispiele:
GEBRAUCHSANWEISUNG
SEITE
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NUMMER/VERSION: MU-001/12.0
C/ R. Carrasco i Formiguera, 3
08192 Sant Quirze del Vallès [Barcelona - Spanien]
T +34 935442003 F +34 902876503
www.batec-mobility.com
info@batec-mobility.com
ANWENDUNGSDATUM: 27/04/18