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Fußbodenschutz Im Bereich Vor Der Feuerraumöffnung; Bauteile Aus Brennbaren Baustoffen Oder Brennbaren Bestandteilen Sowie Einbau- Möbel In Der Nähe Von Feuerstätten; Anschluss Der Verbrennungsluftleitung; Verbrennungsluftversorgung - Camina S22 GO-Line Montage- & Bedienungsanleitung

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Zu schützende Wände, Böden und Decken sowie
Anbauteile und Schornstein des Bauwerks sind so
zu dämmen / schützen, dass keine höheren Tempe-
raturen als nach der Landesbauordnung (LBO), in
der Regel 85° C, auftreten.
Zugehörige Verordnungen (z. B. FeuVO) sind einzu-
halten.
5.1 Fußbodenschutz im Bereich vor der
Feuerraumöffnung
Vor der Feuerraumöffnung sind Fußböden aus
brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht
brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag
muss sich nach vorne um mindestens 500 mm und
zur Seite um mindestens 300 mm über die Front-
platte hinaus erstrecken (Abb.: 2).
1
mind. 300 mm
Zulage bei gewölbter
Front beachten!
2
Abb.: 2 Fußbodenschutz im Bereich vor der Feuerraumöffnung
1 = Feuerstätte
2 = Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
5.2 Bauteile aus brennbaren Baustoffen
oder brennbaren Bestandteilen sowie
Einbaumöbel in der Nähe von Feuer-
stätten
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn,
nach oben und zu den Seiten mindestens 800 mm
Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
oder brennbaren Bestandteilen sowie zu Einbau-
möbeln eingehalten werden; bei Anordnung eines
auf beiden Seiten belüfteten Strahlungsschutzes
genügt ein Abstand von 400 mm. Dabei muss der
belüftete Abstand des Strahlungsschutzes min-
destens 20 mm betragen (Abb.: 3).
8
mind. 300 mm
1
Zulage bei gewölbter
Front beachten!
2
Abb.: 3 Schutz von brennbaren Bauteilen im Strahlungsbereich der Feuerraum-
öffnung
1 = Feuerstätte
2 = Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
3 = Bauteil aus brennbaren Baustoffen, Möbel, Raumtextilien
4 = belüfteter Strahlungsschutz

5.3 Anschluss der Verbrennungsluftleitung

Die Verbrennungsluftleitung ist am Verbrennungsluft-
raum so anzuschließen, dass kein Gasaustritt erfolgen
kann.

5.4 Verbrennungsluftversorgung

i
Es müssen mindestens 12,5 m³/kg Holz oder mind. 4
m³/kW Nennleistung an Verbrennungsluft vorhan-
den sein.
Für den Profi GO Serie 7 beträgt der Mindest - Ver-
brennungsluftbedarf 125 m³.
Der Nachweis für eine ausreichende Verbrennungsluft-
versorgung ist nach Punkt 5 der TR OL durchzuführen.
Bei einer Aufgabemenge von 1 kg Holz ist mit einem
reinen Verbrennungsluftbedarf von ca. 12,5 m³/h, zu-
züglich Zuschläge für Luftwechsel, Dunstabzugshaube,
Bad-, Toiletten- oder Küchenabluftventilator, Abluft-
Wäschetrockner usw., zu rechnen!
Diese Zuschläge entfallen, wenn der Grundofen über
den Außenluftstutzen mit der Verbrennungsluft außer-
halb des Aufstell- bzw. Wohnraumes (externe Verbren-
nungsluftzuführung) versorgt wird (Abb.: 4).
Verbrennungsluftleitungen, sowie deren Verkleidungen
und Dämmstoffe müssen aus nicht brennbaren Bau-
3
4
mind. 20 mm
3

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