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Gebäude- Und Standsicherheit; Ermittlung Der Nennwärmeleistung; Ausführung Des Schornsteins; Brand- Und Wärmeschutz - Camina S22 GO-Line Montage- & Bedienungsanleitung

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A 1 nach DIN 4102 Teil 1, mit einer oberen Anwendungs-
temperatur von mindestens 700° C (Prüfung nach DIN
EN 14303) entsprechen. Es ist eine Dämmstoffkennzif-
fer (nach AGI-Q 132) erforderlich, die an keiner Stelle die
Ziffernfolge „99" beinhalten darf! Die Nennrohdichte der
Dämmstoffe darf 80 kg/m³ nicht unterschreiten.
4.4 Gebäude- und Standsicherheit
Die Feuerstätte darf nur auf ausreichend tragfähigen
Böden bzw. Geschossdecken gesetzt werden. In De-
cken ohne ausreichende Querverteilung, z. B. Holzbal-
kendecken, dürfen nur Lasten eingeleitet werden, wenn
eine entsprechende Lastverteilung erfolgt.
4.5 Ermittlung der Nennwärmeleistung
Die erforderliche Heizlast ist nach DIN EN 12831 zu er-
rechnen. Die Nennwärmeleistung der Grundöfen muss
in einem vertretbaren Verhältnis zur Heizlast stehen. Für
die einwandfreie Funktion und den wirtschaftlichen Be-
trieb ist die richtige Größe des Grundofenes sehr wich-
tig!
4.6 Ausführung des Schornsteins
Die einwandfreie Funktion der Feuerstätte ist insbe-
sondere von der wirksamen Schornsteinhöhe und vom
Querschnitt des Schornsteins abhängig.
Querschnitt
Abb.: 1 Beispiel: Wirksame Schornsteinhöhe
Die Mindestfläche des Schornsteinquerschnitts darf
100 cm² nicht unterschreiten.
Der Schornstein muss die Abgase ausreichend sicher
abzuführen und den notwendigen Förderdruck auf-
bauen. Der Nachweis der ausreichenden Funktion des
Schornsteins ist nach DIN EN 13384 zu errechnen. Ver-
wenden Sie für die Berechnung eines der üblichen Be-
rechnungsprogramme.
Als Förderdruck gilt für die Profi Grundöfen ein Unter-
druck von ca. 8 Pa (gemessen am Abgasstutzen).
Der Arbeitsdruck des Schornsteins muss gleich
i
oder größer sein, als der notwendige Gesamtför-
derdruck für alle Anlagenteile.
Der Schornstein muss für Abgase von festen Brenn-
stoffen ausgelegt sein (Temperaturbeständigkeit mind.
T400, Rußbrandbeständigkeit, Kennzeichnung G, Kor-
rosionswiderstandklasse 3). Alle in den Schornstein
führenden Öffnungen (auch Reinigungstüren und Kon-
densatabläufe) müssen dicht schließen!
Der Schornsteinanschluss und der Schornstein sind ge-
mäß DIN V 18160 Teil 1 und der 1. BlmSchV auszuführen.
Der Schornstein muss nach den örtlichen Vorschriften
(DIN V 18160 Teil 1) geprüft werden – Rücksprache beim
zuständigen Bezirksschornsteinfeger halten.
5. Brand- und Wärmeschutz
Alle am Aufstellungsort gültigen Vorschriften der
Landesbauordnung, der Feuerungsverordnung
und Verwaltungsvorschriften sind einzuhalten.
Nationale und örtliche Bestimmungen müssen
erfüllt werden.
Deutschland
Der Brand- und Wärmeschutz für Anbauflächen
aus oder mit brennbaren Baustoffen (zu schüt-
zende Bauteile), sowie für Anbauflächen ohne
brennbare Baustoffe und ohne rückseitig einge-
baute Einbaumöbel (nicht zu schützende Bauteile)
ist nach Punkt „6 Brand- und Wärmeschutz" der
Fachregel des Ofen- und Luftheizungsbauerhand-
werks TR OL 2006, Ausgabe 2017-01 auszuführen.
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