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Transport; Anlieferung; Transportgewicht; Transport Zum Und Am Aufstellort - Camina S22 GO-Line Montage- & Bedienungsanleitung

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9. Transport

WARNUNG: Quetschgefahr!
Öfen und deren Zubehörteile haben ein hohes Gewicht.
Es besteht Verletzungsgefahr beim Tragen schwerer
Lasten und/oder durch eine unsachgemäße Sicherung
beim Transport!
Die Bauteile mit einer ausreichenden Anzahl von Perso-
nen anheben und tragen. Ggf. entnehmen Sie einzelne
Bauteile, wie z.B. Schamotte und transportieren Sie
diese einzeln. Geeignete Transportmittel verwenden, z.
B eine Sackkarre mit Spanngurt oder Hubwagen. Beim
Transportieren und Lagern alle Bauteile gegen Kippen
und Herunterfallen sichern.

9.1 Anlieferung

Die Standardlieferung erfolgt in der Regel auf mehreren
Paletten. Transportschäden melden Sie bitte umgehend
Ihrem Lieferanten!

9.2 Transportgewicht

Gewicht und Abmessungen der Standardlieferung va-
riieren je nach Ausstattungsvariante. Entnehmen Sie
diese Daten den Frachtpapieren.
Für die Grundöfen und Schamottegebinde gelten fol-
gende ca.-Transportgewichte:
Grundofen
Grundkorpus
Schamottesteine
mit Front Profi K Kristall
(inkl. Schamotte)
Schamottedrehzug (6 Ringe)
Wärmespeicheranlagenteile
Alle Gewichte sind ca. - Angaben in kg!

9.3 Transport zum und am Aufstellort

Das Transportgut stets gegen Kippen und Herunterfal-
len sichern. Stellen Sie sicher, dass die Transportmittel,
die Transportwege und die Anzahl der zur Verfügung
stehenden Personen zum gefahrlosen Transport geeig-
net sind.
14

10. Brennstoffe

Abb.: 8 Beispiele für zulässige / unzulässige Brennstoffe
10.1 Zulässige Brennstoffe
Profi
Wärme-
GO
speicher-

10.1.1 Scheitholz

Serie 7
anlage S22
285
95
380
180
380
Nur naturbelassenes, gespaltenes, gut abgelagertes
und lufttrockenes Holz mit einer Restfeuchte von weni-
ger als 20 % (bei sachgemäßer Trocknung nach ca. 2 – 3
Jahren erreichbar) verwenden.
Zulässige Brennstoffe
Scheitholz:
(naturbelassen,luftgetrocknet,
Feuchtegehalt max. 20 %,
Abb. mit Faustregel für max. ø)
Holzpressling,
Holzbrikett
(aus naturbelassenem Holz,
nach DIN 51731)
Unzulässige Brennstoffe (Beispiele)
Hackschnitzel,
Holzpellets
Paletten
Abfall
Die 1. Bundes - Immissionsschutzverordnung for-
i
dert bei Scheitholz lediglich eine Restfeuchte von
unter 25 %, bezogen auf das Trockengewicht des
Brennstoffes. Für unsere Kaminkassetten schrei-
ben wir eine Restfeuchte von maximal 20 % vor!
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe gilt
i
z.B. in Deutschland als Verstoß gegen die 1. Bun-
des-Immissionsschutzverordnung.

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