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HORCHER REHA SYSTEME NINA Bedienungsanleitung Seite 18

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Anforderungen an periodische Überwachung und Instandhaltung
A1- Die periodische Überwachung eines Lifters sollte in den vom Hersteller angegebenen
Intervallen erfolgen, jedoch mindestens einmal jährlich. Periodische Überwachung
bedeutet Sichtprüfung (besonders der tragenden Teile und des Hebemechanismus mit
den Befestigungen, Bremsen, Steuerungen, Sicherheitsvorrichtungen und des
Körperstützsystems) sowie Funktionsprüfungen und Maßnahmen im Rahmen der
Wartung, die z.B. für Einstellungen der Bremsen und das Anziehen von
Befestigungselementen erforderlich sein können. Jede Sichtprüfung sollte eine
Betriebsbelastungsprüfung von einem Hebezyklus mit Maximallast umfassen.
A2- Die periodische Überwachung sollte von einer Person durchgeführt werden, die
ausreichend und richtig geschult wurde und mit dem Aufbau sowie der Verwendung
und Pflege des Lifters vertraut ist. Der Umfang der periodischen Überwachung sollte in
der mit dem Lifter gelieferten Gebrauchsanleitung beschrieben werden.
A3- Jede Beobachtung, die für die Sicherheit des Lifters entscheidend ist, sollte,
vorzugsweise im Wartungshandbuch, aufgezeichnet sein, das von der (den)
Perso(en) geführt wird, die für den Kundendienst / die Wartung des Lifters
verantwortlich ist (sind). Der Zeitpunkt der aufgeführten Reparaturen als
Reaktion auf die aufgezeichneten Beobachtungen sollte ebenfalls im
Wartungshandbuch aufgezeichnet werden.
A4- Im Wartungshandbuch sollten ferner das Datum der Überwachung des Lifters,
das Ergebnis derselben sowie die Unterschrift des Kontrolleurs eingetragen
werden. Das in der Überwachung einbezogene abnehmbare Körperstützsystem
sollte für die Identifizierung deutlich gekennzeichnet und im Wartungshandbuch
vermerkt werden. Der Vermerk sollte die Verwendungsstelle angeben.
A5- Sollten bei der periodischen Überwachung Fehler, Verschleiß oder sonstige
Beschädigungen erkannt werden, die die Sicherheit des Lifters gefährden, muß
der Besitzer unverzüglich darrüber unterrichtet werden. Im Falle einer
unmittelbaren Sicherheitsgefährdung sollte der Lifter sofort außer Betrieb
genommen werden. Er sollte dann nicht verwendet werden, bis der Mangel
beseitigt wurde.
Horcher GmbH - 61130 Nidderau - Ph.-Reis Str.3 - Telefon (06187) 9204.0 - Fax (06187) 9204.15 – email: info@horcher.com
EN ISO 10535
vom Dezember 1998, Anhang A
Stand: Rev.5 /Seite 18

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