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Garantie; Versicherung; Registrierung - c-boat Cataraft SFP Sicherheitshandbuch

Motorkatamaran
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enorme Verwindungsfähigkeit des Rahmens ohne erhöhte Belastung der Verbindungsstellen
und Schweißnähte. Die UV-beständigen Pontons haben je 3 Kammern, die gegeneinander
abgeschottet sind. Die untere Hälfte (Wasserseite) und der obere Laufbereich sind
doppellagig. Durch das Volumen von 4 m³ der beiden Pontons ergibt sich ein Gesamtauftrieb
von 40.000 N, somit eine enorme Auftriebsreserve auch bei Undichtigkeit mehrerer
Kammern. Die UV-beständige Netzbespannung hat je nach Ausführung eine Reißfestigkeit
von mindestens 300 kg pro 5 cm Breite und besteht aus feinen Nylonfäden mit einer PVC-
Ummantelung. Die Gurte haben eine Reißfestigkeit von jeweils 2.000 kg.

1.3 Garantie

Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Datum der Anlieferung bei Ihnen.
Der Lieferer übernimmt dem Besteller gegenüber die nachstehende Gewährleistung:
1. Bei neu hergestellten Waren leistet die Lieferfirma für die Güte des Materials, die
Konstruktion und Ausführung Gewähr auf die Dauer von 24 Monaten vom Tag der Lieferung
ab. Die Gewähr wird nach Wahl des Werkes nur bei unverzüglicher schriftlicher Rüge und
nur in Reparatur oder Ersatz portofrei eingesandter Gegenstände geleistet, die infolge
nachweislicher Konstruktions-, Material- oder Arbeitsfehler schadhaft oder unbrauchbar
geworden sind. Erst bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht der Minderung oder Wandlung. Ersetzte Teile
gehen in das Eigentum des Lieferwerkes über.
2. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Lieferer leistet für mittelbaren
Schaden keinen Ersatz.
3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch
Einbau von Teilen fremder Herkunft verwendet worden ist oder durch unsachgemäße
Behandlung entgegen der Bedienungsanleitung des Lieferers beschädigt wurde und der
Schaden im Zusammenhang mit der Veränderung bzw. falschen Bedienung steht.
Gewährleistungsansprüche werden erst nach vollständiger Bezahlung des Liefergegenstandes
übernommen.
4. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

1.4 Versicherung

Wir empfehlen Ihnen, eine Bootsversicherung abzuschließen. Solche Versicherungen haften
für Schäden gegenüber Dritten, die bei Unfällen auf dem Wasser, durch den Transport oder
durch die Lagerung auftreten. Lassen Sie sich detailiert von ihrer Versicherungsagentur
beraten.

1.5 Registrierung

Sie müssen Ihr Boot bei dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt registrieren lassen,
bevor Sie das Boot zu Wasser lassen. Meistens kann das postalisch erfolgen. Erkundigen Sie
sich bei der für Ihre Region zuständigen Behörde.
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