25. Garantiebedingungen
Unsere Schiebetorantriebe sind sorgfältig kontrollierte Qualitätsprodukte. Sollte es
trotzdem Beanstandungen geben, übernehmen wir zwei Jahre die Garantieleistung für
alle Teile.
Diese Garantie tritt jedoch nur in Kraft, wenn einmal im Jahr eine Wartung durch eine
Fachkraft stattgefunden hat.
Unter diese Garantie fallen alle Mängel, die auf evtl. Material- oder Fabrikationsfehlern
beruhen. Die Garantieleistung umfasst die Behebung solcher Mängel im
Herstellerwerk. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Garantie erlischt bei
Schäden und Funktionsstörungen, verursacht durch Nichtbeachtung unserer Montage-
und Bedienungsanleitung.