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Austria Email 6420 D Montageanleitung Seite 2

Doppelmantelboiler

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5. Zentralheizungsanschluss Doppelmantelspeicher
Der Doppelmantel darf nur an Warmwasserheizungen mit max. 110 °C
Vorlauftemperatur und 3 bar Druck angeschlossen werden. Bei Verwen-
dung einer Ladepumpe kann diese über den Ladepumpenregler (siehe Pkt. 9)
gesteuert werden.
Bei Installation eines Warmwasserspeichers mit Doppelmantel soll im Vorlauf
ein Absperrorgan, bzw. eine Zirkulationsbremse eingebaut werden, damit bei
abgestellter Zentralheizung und elektrischem Betrieb ein Rückheizen in den
Heizkreislauf verhindert wird. Keinesfalls dürfen jedoch Vor- und Rücklauf
abgesperrt werden, da sich sonst das im Doppelmantel befindliche Wasser nicht
dehnen könnte und eine Beschädigungsgefahr für den Kessel bestehen würde.
Folgende Füllvorschrift ist zu beachten: Bei Inbetriebsetzung zuerst den
Innenkessel, dann das Zentralheizungssystem (Doppelmantel) füllen. Bei
Entleerung erst Doppelmantel, dann Innenkessel entleeren. Im Betriebszustand
muss anlagenseitig sichergestellt sein, dass der Druck im Innenkessel nicht
unter den Druck im Heizkreislauf (Doppelmantel) abfällt. Bei Nichteinhaltung
der Füllvorschrift besteht die Gefahr, dass der Innenkessel durch den relativen
Überdruck im Doppelmantel beschädigt wird. Für diese Art der Beschädigung
erlischt die Garantieverpflichtung des Herstellers.
6. Temperaturanzeige, Temperaturregelung für Ladepumpe
Jedes Gerät weist in Höhe des Zirkulationsanschlusses eine Messmuffe auf, in
die ein Thermometer oder ein Thermostat eingeschraubt werden kann.
Bei Einbau von Fremdregelungen muss gewährleistet sein, dass die Kessel-
temperatur im praktischen Betrieb 95 °C nicht überschreiten kann.
7. Erste Inbetriebnahme
Vor dem Einschalten der Heizung muss der Speicher mit Wasser gefüllt sein.
Das erstmalige Aufheizen des Gerätes ist zu überwachen!
Während des Aufheizvorganges muss das im Innenkessel entstehende
Dehnwasser aus dem Sicherheitsventil tropfen.
Das selbsttätige Abschalten des Temperaturreglers, des ev. eingebauten Elektro-
Heizeinbaues oder Wärmepumpe bzw. des Heizkessels ist zu kontrollieren.
Achtung: Das Warmwasserablaufrohr sowie Teile der Sicherheitsarmatur
können heiß werden.
Nach erfolgter Aufheizung sollen eingestellte Temperatur, tatsächliche
Temperatur des entnommenen Wassers und ev. eingebaute Temperaturanzeige
annähernd übereinstimmen.
8. Außerbetriebsetzung, Entleerung
Wird der Speicher für längere Zeit außer Betrieb gesetzt oder nicht benutzt, so ist
dieser bei elektrischer Beheizung allpolig vom elektrischen Versorgungsnetz zu
trennen – Zuleitungsschalter oder Sicherungsautomaten ausschalten.
In dauernd frostgefährdeten Räumen muss der Warmwasserbereiter vor Beginn
der kalten Jahreszeit entleert werden, sofern das Gerät längere Zeit außer Betrieb
bleibt.
Bei Entleerung erst den Doppelmantel, dann den Innenkessel entleeren, sonst
besteht die Gefahr einer Beschädigung des Gerätes.
Die Entleerung des Brauchwassers aus dem Innenkessel erfolgt nach dem
Schließen des Absperrventils in der Kaltwasserzuleitung über das Entlee-
rungsventil der Sicherheitsventilkombination bei gleichzeitigem Öffnen aller
Warmwasserventile der angeschlossenen Gebrauchsarmaturen. Eine Entleerung
ist auch über das Sicherheitsventil in den Dehnwassertrichter (Tropfenfänger)
möglich. Dazu wird das Sicherheitsventilrädchen in Stellung »Prüfen« gedreht.
Vorsicht: Beim Entleeren kann heißes Wasser austreten.
Bei Frostgefahr ist weiters zu beachten, dass nicht nur das Wasser im
Warmwasserbereiter und in den Warmwasserleitungen einfrieren kann, sondern
auch in allen Kaltwasserleitungen zu den Gebrauchsarmaturen und zum
Gerät selbst. Es ist daher zweckmäßig, alle wasserführenden Armaturen und
Leitungen (auch Heizkreis = Doppelmantel) zurück bis zum frostsicheren Teil der
Hauswasseranlage (Hauswasseranschluss) zu entleeren.
Wird der Speicher wieder in Betrieb genommen, so ist unbedingt darauf zu
achten, dass er mit Wasser gefüllt ist und bei den Warmwasserventilen
Wasser blasenfrei austritt.
9. Kontrolle, Wartung, Pflege
a) Während des Aufheizens muss das Dehnwasser aus dem Ablauf des
Sicherheitsventils sichtbar abtropfen. Bei voller Aufheizung (~ 80 °C) beträgt
die Dehnwassermenge ca. 3,5 % des Speicherinhaltes. Die Funktion des
Sicherheitsventils ist monatlich zu überprüfen. Bei Anheben oder Drehen
des Sicherheitsventilprüfknopfes in Stellung »Prüfen« muss das Wasser
ungehindert aus dem Sicherheitsventilkörper in den Ablauftrichter fließen.
Achtung: Der Kaltwasserzulauf und Teile der Speicheranschlussarmatur
können dabei heiß werden.
Wird der Speicher nicht aufgeheizt oder Warmwasser entnommen, darf
aus dem Sicherheitsventil kein Wasser abtropfen. Wenn dies der Fall ist, ist
entweder der Wasserleitungsdruck zu hoch (über 5,5 bar Druckminderventil
einbauen) oder das Sicherheitsventil defekt.
Bitte sofort den Installationsfachmann rufen!
b) Bei stark kalkhaltigem Wasser ist die Entfernung des sich im Speicher-
innenkessel sowie des frei abgelagerten Kalkes nach ein bis zwei
Betriebsjahren durch einen Fachmann erforderlich. Die Reinigung erfolgt
durch die Flanschöffnung – Heizflansch ausbauen, Speicher reinigen, bei der
Montage des Heizflansches ist unbedingt eine neue Dichtung zu verwenden.
Der spezialemaillierte Innenbehälter des Warmwasserbereiters darf nicht mit
Kesselsteinlösemittel in Berührung kommen – nicht mit der Entkalkungspumpe
arbeiten. Anschließend ist das Gerät gründlich durchzuspülen und der
Aufheizvorgang, wie bei der ersten Inbetriebnahme, zu beobachten.
c) Wir empfehlen im Abstand von zwei Betriebsjahren die Funktionstüchtigkeit
der im Blindflansch bzw. der E-Einbauheizung eingebauten Schutzanode
durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.
d) Für die Reinigung des Gerätes keine scheuernden Putzmittel und keine
Farbverdünnungen (wie Nitro, Trichlor usw.) verwenden. Am besten ist die
Reinigung mit einem feuchten Tuch unter Beigabe von ein paar Tropfen eines
flüssigen Haushaltsreinigers.
Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung
Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich, sowie der EU.
1. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen durch die Austria Email AG (im folgenden AE
AG genannt) ist die Vorlage der bezahlten Rechnung für den Ankauf des Gerätes, für welches die Garan-
tieleistung in Anspruch genommen wird, wobei die Identität des Gerätes hinsichtlich Type und Fabrikati-
onsnummer aus der Rechnung hervorgehen muss und vom Anspruchswerber vorzuweisen ist. Es gelten
ausschließlich die AGB, Verkaufs- und Lieferbedingungen der AE AG.
2. Der Zusammenbau, die Aufstellung, der Anschluss und die Inbetriebnahme des beanstandeten Gerätes
müssen soweit gesetzlich bzw. wie in der Montage- und Bedienungsanleitung vorgeschrieben – durch einen
konzessionierten Elektrofachmann bzw. Installateur unter Beachtung aller hierfür erforderlichen Vorschriften
erfolgt sein. Der Speicher (ohne Außenmantel oder Kunststoff-Außenmantel) muss vor Sonneneinstrahlung
geschützt werden, um eine Verfärbung des PU-Schaums und eine mögliche Verwerfung von Kunststofftei-
len zu vermeiden.
3. Der Raum, in dem das Gerät betrieben wird, muss frostfrei sein. Die Montage des Gerätes hat an einem
Ort zu erfolgen, mit dem billigerweise zu rechnen ist, d.h. das Gerät muss für den Fall einer notwendigen
Wartung, Reparatur und eventuellem Austausch problemfrei zugänglich und austauschbar sein. Die Kosten
für notwendige Änderungen der baulichen Gegebenheiten (z.B. zu schmale Türen und Durchgänge) unter-
liegen nicht der ausgelobten Garantie und Gewährleistung und werden daher seitens der AE AG abgelehnt.
Bei Aufstellung, Montage und Betrieb des Warmwasserbereiters an ungewöhnlichen Orten (z.B. Dachbö-
den, Wohnräume mit wasserempfindlichen Böden, Abstellräume usw.), ist ein eventueller Wasseraustritt
zu berücksichtigen und damit eine Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten des austretenden Wassers
vorzusehen, um damit Sekundärschäden im Sinne der Produkthaftung zu vermeiden.
4. Nicht zu Inanspruchnahme der Gewährleistung und Garantie führen:
Nicht ordnungsgemäßer Transport, normale Abnützung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Ge-
waltanwendung jeder Art, mechanische Beschädigung oder Schäden durch Frost oder durch auch nur
einmalige Überschreitung des am Leistungsschild angegebenen Betriebsdruckes, Verwendung einer nicht
der Norm entsprechenden Anschlussgarnitur oder nicht funktionsfähiger Speicheranschlussgarnitur, sowie
ungeeigneter und nicht funktionsfähiger Gebrauchsarmaturen. Bruch von Glas- und Kunststoffteilen, even-
tuelle Farbunterschiede, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch Nichtbeachtung
der Montage- und Bedienungsanleitung (Bedienungs- und Installationsanleitung), Schäden durch äußeren
Einfluss, Anschluss an falsche Spannung, Korrosionsschäden in Folge von aggressiven – nicht zum Trink-
wassergenuss geeigneten – Wässern entsprechend der nationalen Vorschriften (z.B. der österreichischen
Trinkwasserverordnung TWV – BGBI. II Nr. 304/2001), Abweichungen der tatsächlichen Trinkwassertem-
peratur an der Speicherarmatur zur angegebenen Warmwassertemperatur von bis zu 10°K (Hysterese des
Reglers und mögliche Abkühlung durch Rohrleitungen), zu geringer Leitwert des Wassers (mind. 150 μs/
cm), betriebsbedingter Verschleiß der Magnesiumanode (Verschleißteil), natürliche Kalksteinbildung, Was-
sermangel, Feuer, Hochwasser, Blitzschlag, Überspannung, Stromausfall oder andere höhere Gewalten.
Einsatz von nicht originalen und firmenfremden Komponenten wie z.B. Heizstab, Schutzanode, Thermostat,
Thermometer, Rippenrohrwärmetauscher, usw... Fremdkörpereinschwemmungen oder elektrochemische
Einflüsse (z.B. Mischinstallationen), Nichtbeachtung der Planungsunterlagen, nicht rechtzeitige und doku-
mentierte Erneuerung der eingebauten Schutzanode, fehlende oder unsachgemäße Reinigung und Bedie-
nung, sowie solche Abweichungen von der Norm, die den Wert oder die Funktionsfähigkeit des Gerätes
nur geringfügig mindern. Grundsätzlich sind auch alle Vorschriften entsprechend der ÖNORM B 2531, der
DIN 1988 (EN 806), DIN 1717, VDI 2035 oder den entsprechenden nationalen Vorschriften und Gesetzen
zu befolgen.
5. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist diese der nächstgelegenen Kundendienststelle der AE AG zu
melden. Diese behält sich die Entscheidung vor, ob ein mangelhafter Teil ersetzt oder repariert werden soll
bzw. ob ein mangelhaftes Gerät gegen ein gleichwertiges mangelfreies Gerät ausgetauscht wird. Ferner
behält die AE AG sich ausdrücklich vor, die Einsendung des beanstandeten Gerätes durch den Käufer zu
verlangen.
6. Garantiereparaturen dürfen nur von Personen, die durch die AE AG hierzu bevollmächtigt sind, durchge-
führt werden. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der AE AG über. Sollten im Zuge notwendiger
Servicearbeiten etwaige Reparaturen des Warmwasserbereiters notwendig sein, werden diese in Form von
Reparatur- und anteiligen Materialkosten verrechnet.
7. Bei Fremdeingriffen ohne unseren ausdrücklichen Auftrag, auch wenn diese durch einen konzessionierten
Installateur erfolgen, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Die Übernahme der Kosten für durch Dritte
durchgeführte Reparaturen setzt voraus, dass die AE AG zur Mängelbehebung aufgefordert wurde und ihrer
Verpflichtung zu Austausch oder Reparatur nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.
8. Die Garantiefrist wird weder durch die Erbringung von Garantie und Gewährleistungsanspruch, Service- und
Wartungsarbeiten erneuert oder verlängert.
9. Transportschäden werden nur dann überprüft und eventuell anerkannt, wenn sie spätestens an dem auf die
Lieferung folgenden Werktag bei AE AG schriftlich gemeldet werden
10. Über die Garantieleistung hinausgehende Ansprüche, wie insbesondere solche auf Schaden- und Fol-
geschadenersatz, werden, soweit diese gesetzlich zulässig sind, ausgeschlossen. Anteilige Arbeitszeiten
für Reparaturen, sowie die Kosten der Instandsetzung der Anlage in den Ausgangszustand müssen vom
Käufer zur Gänze bezahlt werden. Die ausgelobte Garantie erstreckt sich entsprechend dieser Garantieer-
klärung nur auf die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes. Die Bestimmungen der Verkaufs- und Liefer-
bedingungen der AE AG bleiben, sofern sie durch diese Garantiebedingungen nicht abgeändert werden,
vollinhaltlich aufrecht.
11. Leistungen, die nicht im Rahmen dieser Garantiebedingungen erbracht werden, werden verrechnet.
12. Voraussetzung der Einbringung von Garantieleistungen durch AE AG ist, dass das Gerät einerseits bei AE
AG zur Gänze bezahlt ist und andererseits, dass der Anspruchswerber sämtlichen Verpflichtungen seinem
Verkäufer gegenüber voll und ganz nachgekommen ist.
13. Für den emaillierten Innenkessel bei Warmwasserbereitern wird unter vollständiger Aufrechterhaltung der
Garantiebedingungen laut den Punkten 1 bis 12 für den ausgelobten Zeitraum ab Liefertag eine Garantie
geleistet. Werden die Garantiebestimmungen nicht erfüllt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestim-
mungen des Auslieferlandes.
14. Zur Erlangung von Ansprüchen nach geltendem Österreichischem Produkthaftungsgesetz bleibt festzu-
halten:
Mögliche Ansprüche aus dem Titel der Produkthaftung zur Regulierung von Schäden durch den Fehler
eines Produktes (z.B. ein Mensch wird am Körper verletzt, seine Gesundheit wird geschädigt oder eine
vom Produkt verschiedene körperliche Sache wird beschädigt), sind nur dann gerechtfertigt, wenn alle
vorgeschriebenen Maßnahmen und Notwendigkeiten, welche zum fehlerfreien und normgerechten Betrieb
des Gerätes notwendig sind, erfüllt wurden. Dazu gehören z.B. der vorgeschriebene und dokumentierte An-
odentausch, der Anschluss an die richtige Betriebsspannung, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch
sind zu vermeiden usw. Diese Vorgaben sind daraus abzuleiten, dass bei Einhaltung aller Vorschriften (Nor-
men, Montage- und Bedienungsanleitung, allgemeine Richtlinien usw.) der den Sekundärschaden kausal
auslösende Fehler am Gerät oder Produkt nicht aufgetreten wäre. Weiters ist es unabdingbar, dass für eine
Abwicklung die notwendigen Unterlagen wie z.B. die Bezeichnung und Herstellnummer des Speichers,
die Rechnung des Verkäufers und des ausführenden Konzessionärs sowie eine Beschreibung der Fehl-
funktion, zur labortechnischen Untersuchung der beanstandete Speicher (unbedingt erforderlich, da ein
Sachverständiger den Speicher untersucht und die Fehlerursache analysiert) beigebracht werden. Um eine
Verwechslung des Speichers am Transport ausschließen zu können, muss der Speicher mit einer gut le-
serlichen Kennzeichnung (am besten mit Anschrift und Unterschrift des Endkunden) versehen werden. Eine
entsprechende Bilddokumentation über das Schadensausmaß, die Installation (Kaltwasserzuleitung, Warm-
wasserabgang, Heizungsvorlauf bzw. -rücklauf, Sicherheitsarmaturen, gegebenenfalls Ausdehnungsgefäß),
sowie die Fehlerstelle des Speichers ist erforderlich. Ferner behält die AE AG sich ausdrücklich vor, das
Beibringen der zu Klärung notwendigen Unterlagen und Geräte oder Geräteteile durch den Käufer zu ver-
langen. Voraussetzung zur Erbringung von Leistungen aus dem Titel der Produkthaftung ist, dass es dem
Geschädigten zur Gänze obliegt zu beweisen, dass der Schaden durch das Produkt der AE AG verursacht
wurde. Ersatzansprüche sind nach dem Österreichischen Produkthaftungsgesetz überdies nur mit dem 500
Euro übersteigenden Teil gerechtfertigt (Selbstbehalt). Bis zur Klärung des gesamten Sachverhaltes und der
Umstände, sowie der Ermittlung der kausal fehlerauslösenden Ursache, wird ein mögliches Verschulden
der AE AG dezidiert ausgeschlossen. Ein Nichtbefolgen der Bedienungs- und Montageanleitung, sowie der
einschlägigen Normen, ist als Fahrlässigkeit zu werten und führt zu einem Haftungsausschluss im Bereich
des Schadenersatzes.
A-8054 Graz
Austria Email AG
Dr. Heschl-Weg 6
A-8720 Knittelfeld
Tel. 0316 / 271 869-0
Austriastraße 6
Fax. 0316 / 273 126
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Fax. 0512 / 393 353

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