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Independence Geronimo 2 Betriebshandbuch Seite 20

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Vermessung der Leinenlängen:
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung erfolgt vom
!
Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich Fangleinenloop. Die Rippennummerierung
beginnt jeweils in der Flügelmitte wobei die Flügelseiten in Flugrichtung gesehen werden. Die
ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert und den Sollleinenlängen
des entsprechenden Typenkennblattes gegenübergestellt. Die Vermessung der gegenüberliegenden
Flügelseite kann, gleiche Bedingungen vorausgesetzt, kann durch einen Symmetriecheck
vorgenommen werden. Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen
ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem Typenkennblatt abweichen,
!
wobei durch die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung vorliegen darf. Die Toleranzen der
Bremsleinen betragen +/- 25 mm Abweichung gegenüber dem Typenkennblatt.
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die Vorgehensweise
!
muss beim Hersteller erfragt werden):
# wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die Toleranzgrenze lediglich
entweder in + oder - Richtung abweichen darf (gerechnet werden alle Werte von 10-15 mm).
# oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen (+ oder -) abweichen (Beispiel: A/B
Leinen sind um 10-15 mm länger, während gleichzeitig die C/D Leinen um 10-15 mm kürzer als im
Typenkennblatt sind (Trimmverschiebung nach hinten durch Alterung)
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu der in der LTF geforderten Nachweis für die
!
Musterprüfung zu dokumentieren:
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine Stammleine
!
ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt. Die ausgebauten Leinen sind
im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1, D1 in Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei
einer späteren Nachprüfung nicht die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird.
Bei der 3. und 4. Nachprüfung werden Stammleinen neben der mittleren Stammleine geprüft (d.h. A2,
B2, C2). Ab der 5. Nachprüfung fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B. A1, B1, C1 in Flugrichtung
links, gemäß der ersten Nachprüfung).
Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils eine weiterführende Leine bis hin zur Kappe
!
ausgebaut und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt die ermittelte Bruchlast der A-Galerieleinen beim
1,5-fachen des Sollwert (z.B. Sollwert 55 daN, ermittelte Bruchlast >82,5 daN), dann kann eine
Prüfung von weiteren Galerieleinen auf der B/C-Ebenen entfallen.
Grenzwerte der Einzelleinen für den Geronimo²:
!
Stammleinen:
Mittlere Ebene:
Obere Ebene:
Kontrolle der Kappenfestigkeit:
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A.aproved Patent No. GB
!
2270768 Clive Betts Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in das Ober- und Untersegel im
Bereich der A-Leinenanlenkung ein nadeldickes Loch gestoßen und das Tuch auf seine
Weiterreißfestigkeit hin geprüft. Der Grenzwert der Messung wird auf 800 g und eine Risslänge von 5
20
AR1; BR1; CR1:
AM1-2; BM1-2:
A1-8; B1-8:
130 daN;
AR2/3; BR2/3; CR2/3:
100 daN;
AM3-6, /BM3-6/CM3-6:
55 daN;
A9-15; B9-15; C:
100 daN
60 daN
35 daN

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