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Kennzeichnung Und Verfahren - Global garden products 92 Handbuch

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KENNZEICHNUNG UND VERFAHREN

1.1 KENNZEICHNUNG UND VERFAHREN
A) Kennzeichnung
1) Maschine
Jede Maschine hat unter dem Fahrersitz ein Kenn-
zeichenschild (1), das die technischen Daten, das
Modell und die Seriennummer enthält.
Das Modell und die Seriennummer müssen auf
jedem Reparaturschein und auf den Anträgen
für Garantieleistung eingetragen werden und
sind unentbehrlich bei der Bestellung von
Ersatzteilen.
2) Antrieb (hintere Achse)
Die Antriebsgruppe (mechanisch oder hydrosta-
tisch) besteht aus einer Monoblock-Gruppe, welche
die hintere Achse einschließt. Diese Gruppe ist ein
zugeliefertes Bauteil, das nach genauen techni-
schen Angaben hergestellt wird und sich daher von
ähnlichen Produkten desselben Herstellers unter-
scheidet.
Die auf dem Schild (2) wiedergegebene Serien-
nummer erlaubt es, das Produkt und seine
Eigenschaften sicher zu erkennen und muß bei
jeder Anforderung von Ersatzteilen oder bei
jeder Art von gewünschten Informationen dem
Hersteller genannt werden.
3) Motor
Der Motor ist nach genauen technischen Angaben
hergestellt, die ohn von ähnlichen Produkten dess-
elben Herstellers unterscheidet.
Die auf dem Schild wiedergegebene Serien-
nummer erlaubt es, das Produkt und seine
Eigenschaften sicher zu erkennen und muß bei
jeder Anforderung von Ersatzteilen oder bei
jeder Art von gewünschten Informationen dem
Hersteller genannt werden.
B) Gültigkeit der Garantien
Die Garantie wird in der Form und in den Grenzen
der
bestehenden
vertraglichen
geleistet. Für den Motor und die Antriebsgruppe
gelten die Bedingungen der jeweiligen Hersteller.
C) Eingriffe des kundendienstes nach ablauf der
Garantie
Bei jedem Eingriff an der Maschine muss der Kun-
dendienst einen Bericht erstellen, der die Serien-
© by GLOBAL GARDEN PRODUCTS
KUNDENDIENSTHANDBUCH
1.1.
1
Abmachungen
nummer der Maschine, summarisch die beanstande-
ten Störungen, den ausgeführten Eingriff und die even-
tuell ausgewechselten Ersatzteile zum Inhalt hat.
Eine Kopie dieser Berichte muss aufbewahrt und dem
Hersteller zusammen mit den ersetzten Teilen zur Ver-
fügung gestellt werden, um eventuellen Beanstandun-
gen des Kunden entgegentreten zu können.
D) Störungsmeldungen
Es wird gewünscht und erscheint zweckmäßig, dass
dem Hersteller alle Störungsfälle, die mit einer gewis-
sen Frequenz auftreten, gemeldet werden; dies erlaubt
eine sorgfältige Prüfung des Problems und die Ein-
führung zweckmäßiger Korrekturen in der Phase der
Herstellung.
Desgleichen wird der Hersteller eventuell festgestellte
Störungen an hergestellten Maschinen mit Angabe der
geeignetsten Maßnahmen zur Abhilfe anzeigen.
E) Ersatzteilbestellungen
Auf den Ersatzteilbestellungen muss unbedingt die
Artikelnummer auf Grund der Explosionszeichnung,
die dem auf dem Kennzeichenschild angegebenen
Herstellungsjahr entspricht, angegeben werden [u
Punkt A].
92
1997
••••
von
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4/2005

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