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Lesen Sie bitte vor Installation und Inbetriebnahme
alle Anleitungen und Informationen. Sie vermeiden
so Fehlfunktionen und Bedienfehler. Der Installateur
und der Betreiber sind verpflichtet, sich vor Inbe-
triebnahme anhand der Anleitungen ausreichend zu
informieren.
Für Druckfehler und Änderungen nach Drucklegung
können wir keine Haftung übernehmen.
Die jeweils örtlich gültigen Vorschriften und Regeln
(z.B.
Landesbauordnung,
(FeuVo), Fachregeln Heizungs- und Luftheizungs-
bau, Elektro-/VDE-Richtlinien etc.) sind zu beachten.
Achtung: beim Betrieb eines Ofens werden alle
Oberflächen und besonders auch die Sichtscheibe
sowie Griffe und Bedieneinrichtungen sehr heiß.
Verwenden Sie zur Bedienung die beigelegten Hit-
zehandschuhe.
Halten Sie Kinder vom Ofen fern. Kinder und Ju-
gendliche unter 16 Jahren dürfen den Ofen ohne
Aufsicht Erziehungsberechtigter nicht bedienen. Die
Feuerraumtüre außer zum Nachlegen stets ge-
schlossen lassen.
In Deutschland kann eine Feuerstätte erst in Betrieb
genommen werden, wenn der zuständige Bezirks-
schornsteinfegermeister die Betriebserlaubnis erteilt
hat. Informieren Sie ihn rechtzeitig, wenn Sie die
Errichtung oder Änderung einer Feuerstätte planen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung wird im Kapi-
tel EG-Konformitätserklärung (Seite 15) erklärt. Jede
andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Für hieraus resultierende Schäden überneh-
men wir keine Haftung. Zur bestimmungsgemäßen
Verwendung gehört auch die Einhaltung der Bedie-
nungs- und Montageanweisungen. Unerlaubte Ein-
griffe und Veränderungen am Gerät führen zum Er-
löschen der Betriebserlaubnis sowie der Gewähr-
leistungs- und Garantieansprüche.
Arbeiten, wie insbesondere Installation, Montage,
Erstinbetriebnahme und Servicearbeiten sowie Re-
paraturen, dürfen nur durch einen ausgebildeten
Fachbetrieb
(Heizungs-
durchgeführt werden. Bei unsachgemäßen Eingriffen
erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Anleitung_KK94_Copa_2011_05_04

Wichtige Hinweise

Feuerungsverordnung
oder
Luftheizungsbau)
Der ausführende Fachbetrieb hat im Rahmen der
Endabnahme den Betreiber der Anlage immer in den
Betrieb, die Reinigung und Wartung der Anlage ein-
gehend und qualifiziert einzuweisen. Hierbei ist be-
sonders auf die Verwendung geeigneter Brennstoffe,
die regelmäßig notwendige Reinigung durch den
Betreiber, die notwendige Wartung und die Sicher-
heitshinweise einzugehen. Insbesondere bei Nicht-
beachtung der Anleitungen sowie der vorgeschrie-
benen Reinigung und Wartung erlöschen Gewähr-
leistung und Garantie.
Die Reinigung der Feuerstätte muss regelmäßig
durch den Betreiber erfolgen.
Für die Wartung der Feuerstätte empfehlen wir den
Abschluss eines Wartungsvertrages zwischen Fach-
händler und Betreiber. Die regelmäßige Wartung
kann auch durch den technisch versierten und vom
Fachbetrieb fundiert eingewiesenen Betreiber statt-
finden. Der Ofen darf nur in trockenen Räumen in
Wohnungen mit üblichen Verunreinigungen verwen-
det werden. Mit richtigem Betrieb / Bedienung und
guter Pflege / Wartung erhöhen Sie die Wertstabilität
und Lebensdauer Ihrer Geräte. Sie sparen wertvolle
Ressourcen und schonen unsere Umwelt und Ihren
Geldbeutel.
Benutzte Gefahrensymbole:
Achtung! Hier wird auf eine
Gefahr hingewiesen.
Warnung vor heißer Oberfläche.
Benutzte Hinweissymbole:
Hinweis: Bedienungsanleitung
beachten!
Hinweis: Hitzehandschuhe tragen!
Hinweis. Dieser Abschnitt enthält
zusätzliche wichtige Informationen!
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