VIII Anhang
4 Garantieleistungen
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Die Garantieleistungen gelten nur für Geräte, die nachweislich über einen
autorisierten SCUBAPRO UWATEC Fachhändler bezogen wurden.
Die Garantie wird für den Zeitraum von zwei Jahren nach Kauf gewährt.
Durch Reparaturen oder Ersatz während der Garantiefrist entsteht kein
Anspruch auf Verlängerung der Garantiefrist.
Um Garantieansprüche geltend zu machen, senden Sie das Gerät zusammen
mit einer datierten Kaufbestätigung an Ihren autorisierten SCUBAPRO UWATEC
Fachhändler.
Über die Berechtigung eines Garantieanspruches und die Art der Behebung
allfälliger Mängel entscheidet der Hersteller.
Ausgeschlossen sind Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
• Unsachgemässe Bedienung oder Beanspruchung.
• Äussere Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Stoss- oder Schlagschäden,
Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen.
• Service, Reparaturen oder Öffnen des Gerätes durch nicht vom Hersteller
autorisierte Stellen. Insbesondere betrifft dies den Batteriewechsel.
• Drucktests, die nicht im Wasser durchgeführt wurden.
• Tauchunfälle.
Ihr Uwatec Tauchinstrument wurde aus hochwertigen Komponenten herge-
stellt, die wiederverwendet oder recycelt werden können. Kunden in der Euro-
päischen Union können einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
leisten, indem sie Altgeräte entsprechend der EU-Direktive 2002/96/EC bei einer
kommunalen Sammelstelle abgeben. Diese Geräte sind mit dem nebenstehen-
den Recycling-Symbol markiert und dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll
entsorgt werden.
UWATEC
Smart dive computers
®